Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 16.07.2001 hat das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen entschieden, dass die Gemeinde Stralendorf einen Abführungsbetrag in Höhe von 24.654,00 DM an den Entschädigungsfond zu entrichten hat. Das Schreiben ist in der Anlage enthalten. Bei dieser Ausgabe handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nur dann zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen sind hierfür gegeben. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 7 / 3.910.997.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 24.654,00 DM entsprechend der Sach- und Rechtslage zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0