Sitzung: 09.08.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 16.07.2001 hat das Amt zur Regelung
offener Vermögensfragen entschieden, dass die Gemeinde Stralendorf einen
Abführungsbetrag in Höhe von 24.654,00 DM an den Entschädigungsfond zu
entrichten hat. Das Schreiben ist in der Anlage enthalten. Bei dieser Ausgabe
handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nur dann zulässig ist,
wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet
ist. Die Voraussetzungen sind hierfür gegeben. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 7 / 3.910.997.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der
außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 24.654,00 DM entsprechend der Sach- und
Rechtslage zu.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0