Sitzung: 09.08.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/STR/098
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Bei den Arbeiten zum B-Plan Nr. 7 "Am
Guckberg" ergaben sich unvorhergesehene Ausgaben. Es sind folgende
Rechnungen zu begleichen:
Netzerschließungsbeitrag WEMAG 49.323,20 DM
6. ASR Tief- und Straßenbau Brüel 44.468,35 DM.
Die Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgaben beläuft
sich somit auf 93.791,55 DM. Diese Kosten stellen eine überplanmäßige Ausgabe
dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen
hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 3.79100.95200.999.
Die überplanmäßige Ausgabe wird im Nachtragshaushalt der
Gemeinde Stralendorf eingestellt.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach-
und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 93.791,55 DM.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0