Sitzung: 08.12.2008 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2008/WIT/282
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden zahlt seit 1997 ein
einmaliges Begrüßungsgeld für jedes neugeborene Kind, dessen Kindesmutter zum
Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde Wittenförden ihren Hauptwohnsitz hat.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden hat
sich auf der Sitzung vom 26.11.2008 für die Erhöhung des Begrüßungsgeldes
ausgesprochen.
Der Hauptausschuss empfiehlt wie folgt:
Ab dem 01.01.2009 sollte ein einmaliges
Begrüßungsgeld mit folgender Staffelung gezahlt werden:
1.000,00 € für das erst geborene Kind der Familie
1.500,00 € für das zweite geborene Kind der
Familie
2.500,00 € für das dritte und jedes weitere Kind
der Familie.
Die Vorrausetzung für die Zahlung sollte
weiterhin sein, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde
Wittenförden ihren Hauptwohnsitz hat. Ebenfalls muss das Neugeborene mit Hauptwohnsitz
in der Gemeinde Wittenförden im Einwohnermeldeamt registriert sein. (Die Geburt
eines leiblichen Kindes wird mit einer Adoption eines minderjährigen Kindes
gleichgestellt.)
Die Zahlung ist an eine Antragstellung an die
Gemeinde gebunden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
beschließt laut Sach- und Rechtslage die Erhöhung des Begrüßungsgeldes mit
folgender Staffelung:
1.000,00 € für das erst geborene Kind der Familie
1.500,00 € für das zweite geborene Kind der
Familie
2.500,00 € für jedes weitere Kind der Familie.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für das Jahr 2009 werden auf 20.000,00 €
geschätzt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0