Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden zahlt seit 1997 ein einmaliges Begrüßungsgeld für jedes neugeborene Kind, dessen Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde Wittenförden ihren Hauptwohnsitz hat.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden hat sich auf der Sitzung vom 26.11.2008 für die Erhöhung des Begrüßungsgeldes ausgesprochen.

Der Hauptausschuss empfiehlt wie folgt:

 

Ab dem 01.01.2009 sollte ein einmaliges Begrüßungsgeld mit folgender Staffelung gezahlt werden:

 

1.000,00 € für das erst geborene Kind der Familie              

1.500,00 € für das zweite geborene Kind der Familie

2.500,00 € für das dritte und jedes weitere Kind der Familie.

 

Die Vorrausetzung für die Zahlung sollte weiterhin sein, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde Wittenförden ihren Hauptwohnsitz hat. Ebenfalls muss das Neugeborene mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wittenförden im Einwohnermeldeamt registriert sein. (Die Geburt eines leiblichen Kindes wird mit einer Adoption eines minderjährigen Kindes gleichgestellt.)

 

Die Zahlung ist an eine Antragstellung an die Gemeinde gebunden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt laut Sach- und Rechtslage die Erhöhung des Begrüßungsgeldes mit folgender Staffelung:

 

1.000,00 € für das erst geborene Kind der Familie              

1.500,00 € für das zweite geborene Kind der Familie

2.500,00 € für jedes weitere Kind der Familie.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für das Jahr 2009 werden auf 20.000,00 € geschätzt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0