Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hatte bereits das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes "
westlich des Fährweges" geführt.
Aufgrund
der unzureichenden Bekanntmachung und aufgrund der unzureichenden Abstimmung
mit der im Gebiet angesiedelten Firma, wird ein erneutes Beteiligungsverfahren
erforderlich.
Die
allgemeinen Planungsziele sollen wie bisher dargestellt, bestätigt werden .
Die
wesentliche Änderung bezüglich des ursprünglichen Entwurfs besteht darin, dass
die
Ausnutzungskennziffern
für das Gewerbegrundstück so erhalten bleiben sollen, wie ursprünglich. Die
Gebietscharakteristik soll weiterhin als Mischgebiet definiert werden.
Weil die
Gemeindevertretung davon ausgehen konnte, dass die Auslegung nur zwei Wochen
betragen muss, hatte sie am 08.08.2001 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Aufgrund erneuter Abstimmungen wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen sein. Deshalb wird die neue Beschlussfassung erforderlich.
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde
Pampow billigen die erneuten
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung
für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 .
2. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung
und der Begründung der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
4 sind für die Dauer eines
Monats öffentlich nach § 3 Abs. 2
BauGB auszulegen. Die öffentliche
Auslegung ist mit dem Hinweis
bekannt zumachen, dass Anregungen
schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden
können .
3. Die Träger öffentlicher Belange sind am
Aufstellungsverfahren zu
beteiligen.Sie sind über die öffentliche
Auslegung zu unterrichten.
Den Trägern öffentlicher Belange ist
Gelegenheit zur
Stellungnahme in angemessener Frist
zu geben .
4. Die Beschlüsse 2001/PAM/135 und 2001/PAM/155
werden aufgehoben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0