Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hatte bereits das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung der Satzung des  Bebauungsplanes Nr. 4  für einen Teilbereich des Gebietes " westlich des Fährweges" geführt.

Aufgrund der unzureichenden Bekanntmachung und aufgrund der unzureichenden Abstimmung mit der im Gebiet angesiedelten Firma, wird ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Die allgemeinen Planungsziele sollen wie bisher dargestellt, bestätigt werden .

Die wesentliche Änderung bezüglich des ursprünglichen Entwurfs besteht darin, dass die

Ausnutzungskennziffern für das Gewerbegrundstück so erhalten bleiben sollen, wie ursprünglich. Die Gebietscharakteristik soll weiterhin als Mischgebiet definiert werden.

Weil die Gemeindevertretung davon ausgehen konnte, dass die Auslegung nur zwei Wochen betragen muss, hatte sie am 08.08.2001 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Aufgrund erneuter Abstimmungen wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sein. Deshalb wird die neue Beschlussfassung erforderlich.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Gemeindevertreter der Gemeinde Pampow billigen die erneuten

             Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung für die 1.

            Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 .

 

2.         Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der

            1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sind für die Dauer eines

            Monats öffentlich nach § 3 Abs. 2

            BauGB auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis

            bekannt zumachen, dass Anregungen schriftlich oder mündlich zur

            Niederschrift vorgebracht werden können .

 

3.         Die Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu

             beteiligen.Sie sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

            Den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur

            Stellungnahme in angemessener Frist zu geben .

 

4.         Die Beschlüsse  2001/PAM/135 und 2001/PAM/155

            werden aufgehoben.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0