Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat am 23.07.2001 durch den Innenminister die Genehmigung zur
Wappenführung erhalten .
Somit ist
die Hauptsatzung der Gemeinde Pampow im § 1 Abs. 2 zu ändern.
Außerdem
will die Gemeinde Pampow die öffentlichen Bekanntmachungen nicht mehr im
Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf veröffentlichen, sondern
die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde wieder nutzen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow beschließt die 1.
Änderung der Hauptssatzung der
Gemeinde
Pampow . (Textteil siehe Anlage )
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0