Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Wie der Berichterstattung des NDR zu entnehmen ist, plant das Innenministerium ein Eingemeindungsgesetz mit dem im Betreff genannten Inhalt. Die bisher der Enquetekommission vorliegenden Gutachten belegen eindeutig, dass eine Eingemeindung von nur wenigen Gemeinden das Finanzproblem der Stadt Schwerin nicht lösen wird. Die Gemeindevertretung Wittenförden sieht deshalb die geplanten Eingemeindungen als nicht zielführend an.

Da Eingemeindungen der schwerste Eingriff in die Rechte der Gemeinden sind, und mit ihnen das Ziel, die Stärkung der Zentren nicht erreicht wird, sind sie als nicht geeignetes Mittel zu verwerfen. Durch den Einwohnerverlust von rund 5.700 von 11.700 Einwohnern würde das Amt den Vorgaben des § 125 Abs. 3 KV –MV nicht mehr entsprechen und müsste aufgelöst werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, alle außergerichtlichen Mittel auszuschöpfen, um eine Zwangseingemeindung der Gemeinde Pampow und Wittenförden, sowie die damit verbundene Auflösung des Amtes zu verhindern, sollte dies nicht zum Erfolg führen, wird er beauftragt gegen eine zu erlassende Rechtsvorschrift, welche dieses zum Ziel hat, Klage einzureichen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind,  nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0