Sitzung: 19.07.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluß:
1. Die stellvertretenden Bürgermeister,
Herr Evers und Frau Engelhardt werden ermächtigt
den Vertrag zu unterzeichnen, wenn
die Stellungnahme der Rechtsaufsicht des
Landratsamtes Ludwigslust die
Rechtsmängelfreiheit bescheinigt.
2. Sobald der Erschließungsvertrag
rechtskräftig geworden ist, erfolgt die Inkraftsetzung
des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde
Warsow durch Bekanntmachung laut Hauptsatzung.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Frau Buller