Beschluss: geändert beschlossen

Beschluß:

 

1.         Die stellvertretenden Bürgermeister, Herr Evers und Frau Engelhardt werden ermächtigt

            den Vertrag zu unterzeichnen, wenn die Stellungnahme der Rechtsaufsicht des

            Landratsamtes Ludwigslust die Rechtsmängelfreiheit bescheinigt.

 

2.         Sobald der Erschließungsvertrag rechtskräftig geworden ist, erfolgt die Inkraftsetzung

            des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Warsow durch Bekanntmachung laut Hauptsatzung.

 

 

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

 

            Frau Buller