Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Sach- und Rechtslage:

Wie der Berichterstattung des NDR und verschiedenen Artikeln in der lokalen Presse in den letzten Wochen zu entnehmen war, plant das Innenministerium ein Eingemeindungsgesetz. Angabegemäß wären von einer drohenden Zwangseingemeindung auch die amtsangehörigen Gemeinden Pampow und Wittenförden betroffen.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Stralendorf bezweifeln, dass diese Maßnahmen ausreichen, um den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin mittel- oder langfristig zu sanieren. Dagegen sprechen auch bisher von der Enquetekommission vorgelegte Gutachten. Andererseits würde die partielle Ausgliederung der beiden einwohnerstärksten Gemeinden aus dem Amtsbereich diesen in unerträglicher Art schwächen.
Durch den Einwohnerverlust von rund 5.700 der insgesamt 11.700 Einwohner würde das Amt den Vorgaben des § 125 Abs. 3 KV –MV nicht mehr entsprechen und müsste unter Umstände sogar aufgelöst werden.

Zwangseingemeindungen stellen nach Auffassung der Stralendorfer Gemeindevertretung den schwersten Eingriff in die Rechte der Gemeinden dar. Strukturen, die jahrelang durch die zum Teil aufopferungsvolle Arbeit von Gemeindevertretungen und ihren Bürgermeistern aufgebaut oder deren Aufbau aufmerksam begleitet wurden, werden durch administrative Festlegungen zerstört.
Die Gemeindevertretung Stralendorf sieht deshalb die geplanten Eingemeindungen als nicht zielführend an.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, alle außergerichtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Auflösung des Amtes durch Zwangseingemeindungen amtsangehöriger Gemeinden zu verhindern.

Finanzielle Auswirkungen: noch nicht zu beziffern

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten Beschlüsse begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis mit Änderungen

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0