Sitzung: 06.11.2008 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 2008/STR/345
Sach- und Rechtslage:
Wie der
Berichterstattung des NDR und verschiedenen Artikeln in der lokalen Presse in
den letzten Wochen zu entnehmen war, plant das Innenministerium ein
Eingemeindungsgesetz. Angabegemäß wären von einer drohenden Zwangseingemeindung
auch die amtsangehörigen Gemeinden Pampow und Wittenförden betroffen.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Stralendorf bezweifeln, dass diese Maßnahmen
ausreichen, um den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin mittel- oder
langfristig zu sanieren. Dagegen sprechen auch bisher von der Enquetekommission
vorgelegte Gutachten. Andererseits würde die partielle Ausgliederung der beiden
einwohnerstärksten Gemeinden aus dem Amtsbereich diesen in unerträglicher Art
schwächen.
Durch den Einwohnerverlust von rund 5.700 der insgesamt 11.700 Einwohner würde
das Amt den Vorgaben des § 125 Abs. 3 KV –MV nicht mehr entsprechen und müsste
unter Umstände sogar aufgelöst werden.
Zwangseingemeindungen stellen nach Auffassung der Stralendorfer
Gemeindevertretung den schwersten Eingriff in die Rechte der Gemeinden dar.
Strukturen, die jahrelang durch die zum Teil aufopferungsvolle Arbeit von
Gemeindevertretungen und ihren Bürgermeistern aufgebaut oder deren Aufbau
aufmerksam begleitet wurden, werden durch administrative Festlegungen zerstört.
Die Gemeindevertretung Stralendorf sieht deshalb die geplanten Eingemeindungen
als nicht zielführend an.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Stralendorf beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, alle
außergerichtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Auflösung des Amtes durch
Zwangseingemeindungen amtsangehöriger Gemeinden zu verhindern.
Finanzielle Auswirkungen: noch nicht zu
beziffern
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten Beschlüsse begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis mit Änderungen
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0