Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Das Amt für Landwirtschaft Wittenburg - Flurneuordnungsbehörde - beabsichtigt im Rahmen der Neuordnung der Feldmark Holthusen den Verlauf einiger Gemeindegrenzen gem. § 58 Flurbereinigungsgesetz zu ändern. Davon betroffen sind auch Grenzabschnitte zur Gemeinde Pampow. Die betreffenden Bereich und geplanten Veränderungen sind in den Anlagen dargestellt.

Die in diesen Bereichen abweichenden Rechtsverhältnisse werden durch das Bodenordnungsverfahren neu geordnet. Eine Nichtbeachtung würde den Grundsätzen der Flurneuordnung widersprechen, nämlich nach Größe und Form zweckmäßig zugeschnittene Flurstücke zu bilden.

Das Amt für Landwirtschaft hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Gemeindegrenze entlang des Grabens verlaufen zu lassen.Die Gemeinde Holthusen hat sich auf eine Abgrenzung, wie sie in Anlage dargestellt ist, geeinigt.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.06.2001 wurde über die Neuabgrenzung der Gemeindegrenzen beraten. Der Hauptausschuss empfielt der Gemeindevertretung, der Abgrenzung entsprechend der Anlage nicht zuzustimmen. Die bisherigen Grenzen sollen bestehen bleiben.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow stimmt der Abgrenzung der Gemeindegrenzen entlang des Grabens wie in der Anlage dargestellt ist nicht zu.

Die Grenzen zwischen den Gemeinden Holthusen und Pampow sollen wie bisher bestehen bleiben.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine  Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0