Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Das Amt
für Landwirtschaft Wittenburg - Flurneuordnungsbehörde - beabsichtigt im Rahmen
der Neuordnung der Feldmark Holthusen den Verlauf einiger Gemeindegrenzen gem.
§ 58 Flurbereinigungsgesetz zu ändern. Davon betroffen sind auch
Grenzabschnitte zur Gemeinde Pampow. Die betreffenden Bereich und geplanten
Veränderungen sind in den Anlagen dargestellt.
Die in
diesen Bereichen abweichenden Rechtsverhältnisse werden durch das
Bodenordnungsverfahren neu geordnet. Eine Nichtbeachtung würde den Grundsätzen
der Flurneuordnung widersprechen, nämlich nach Größe und Form zweckmäßig
zugeschnittene Flurstücke zu bilden.
Das Amt
für Landwirtschaft hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Gemeindegrenze entlang
des Grabens verlaufen zu lassen.Die Gemeinde Holthusen hat sich auf eine
Abgrenzung, wie sie in Anlage dargestellt ist, geeinigt.
In der
Sitzung des Hauptausschusses vom 28.06.2001 wurde über die Neuabgrenzung der
Gemeindegrenzen beraten. Der Hauptausschuss empfielt der Gemeindevertretung,
der Abgrenzung entsprechend der Anlage nicht zuzustimmen. Die bisherigen
Grenzen sollen bestehen bleiben.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow stimmt der Abgrenzung der Gemeindegrenzen entlang des
Grabens wie in der Anlage dargestellt ist nicht zu.
Die
Grenzen zwischen den Gemeinden Holthusen und Pampow sollen wie bisher bestehen
bleiben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0