Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Mit der
Aufstockung der Grundschule wurde eine Erweiterung der Schlüsselanlage für das
1. Obergeschoß notwendig. Während , bzw. nach Abschluß der Bauphase wurde
festgelegt, daß die Schule den Hort beherbergen muß, das bedingte eine Änderung
der bisherigen Konzeption, weiterhin ist es notwendig die Beschläge der
bisherigen Außentüren des Untergeschosses in Innentürbeschläge umzuwandeln.
Auf Grund
der bestehenden Unklarheiten wurde die Leistung aus dem Umbau der Schule
herausgelöst, da sonst der Termin für den Rechnungsabschluß der Schule nicht
gehalten werden konnte .
Die
nunmehr vorbereitete Anlage ist mit der Schule, dem Planungsbüro und der Fa.
Sorgenfreiim Januar abgestimmt worden.
Die
Materialien, deren Bestellzeit recht langfristig ist, liegen jetzt zum Einbau
vor.
Bei
diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M/V um außerplanmäßige Ausgaben,
die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und
ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben
angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3/2100/9500.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach und Rechtslage die
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
7.168, 80 DM
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0