Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

 

 Sach und Rechtslage:

Im Vermögenshaushalt wurden für das Jahr 2001 64.500,00 DM für die Ausstattung des Werkraumes und für die Einrichtung eines PC-Raumes und Anschaffung eines Kleintraktors sowie einer Vitrine eingestellt.

Die Ausstattung eines PC-Raumes betrug statt 22,0 TDM    36.709,00 DM,

die Kosten des Kleintraktors erhöhten sich ebenso um 500,00 DM.

Schon im Januar des Jahres wurde durch die Schule der Auftrag für den Kauf einer Reinigungsmaschine ausgelöst - Kosten: 2.185,00 DM.

Für den Werkraum wurde bisher ein Koffer für Elektrotechnik (Preis 1.760,00 DM) gekauft.

Die Ausschreibung für die Ausstattung des Werkraumes hat ergeben, dass für eine Mindesausstattung einschließlich Werkzeug 18,0 TDM notwendig sind.

Damit reicht der Haushaltsansatz nicht aus.

Es wird vorgeschlagen den Haushaltsansatz auf 70,0 TDM zu erhöhen.

 

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gemäß Hauptsatzung  außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 Satz 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzung werden im vorliegenden Fall angenommen.

 

Die Mehrausgabe von 5.500,00 DM werden aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Haushaltsansatz für die Haushaltsstelle 3 2100 9350 auf 70,0 TDM zu erhöhen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12        

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen                                             0