Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Im Januar 2001 wurde durch Frau Hille, Sicherheitsingenieurin der GBB Betriebsmedizin mbH in Berlin eine Begehung der Sporthalle Pampow durchgeführt. Gemäß § 39 der Unfallverhütungsvorschrift 0.1 der Unfallkasse M-V müssen Einrichtungen und Geräte in Hallen für den Schulsport vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen Zeiträumen sowie nach Änderungen, mindestens jedoch 1 x jährlich, auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.

Ergebnis dieser Prüfung war, dass eine Reihe von Sportgeräten entsorgt werden mußten.

 

Für Sportgeräte (2 Basketball-Kettennetze,3 Turnbänke,1 Sprungkasten und 10 Leichtturnmatten und 15 Geräteturnmatten), die am dringensten notwendig sind, wurden 5 Angebote eingeholt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 9.500,00 DM.

 

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gemäß Hauptsatzung  außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 Satz 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzung werden im vorliegenden Fall angenommen.

 

Die Ausgabe von 9.500,00 DM erfolgt in der Verwaltungshaushaltsstelle 1.5620 5200, welche laut Haushaltsplan einen Haushaltsansatz von 3.000,00 DM hat. Die Mehrausgabe von 9.500,00 DM wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die überplanmäßige Ausgabe von 9.500,00 DM für die Anschaffung von Sportgeräten.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0                                             

Ungültige Stimmen:                                            0