Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Im Januar
2001 wurde durch Frau Hille, Sicherheitsingenieurin der GBB Betriebsmedizin mbH
in Berlin eine Begehung der Sporthalle Pampow durchgeführt. Gemäß § 39 der
Unfallverhütungsvorschrift 0.1 der Unfallkasse M-V müssen Einrichtungen und
Geräte in Hallen für den Schulsport vor der ersten Inbetriebnahme, in
angemessenen Zeiträumen sowie nach Änderungen, mindestens jedoch 1 x jährlich,
auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.
Ergebnis
dieser Prüfung war, dass eine Reihe von Sportgeräten entsorgt werden mußten.
Für
Sportgeräte (2 Basketball-Kettennetze,3 Turnbänke,1 Sprungkasten und 10
Leichtturnmatten und 15 Geräteturnmatten), die am dringensten notwendig sind,
wurden 5 Angebote eingeholt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 9.500,00
DM.
Da es
sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gemäß
Hauptsatzung außerhalb der
Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluss der
Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.
Nach § 52
Satz 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die
Erfüllung dieser Voraussetzung werden im vorliegenden Fall angenommen.
Die
Ausgabe von 9.500,00 DM erfolgt in der Verwaltungshaushaltsstelle 1.5620 5200,
welche laut Haushaltsplan einen Haushaltsansatz von 3.000,00 DM hat. Die
Mehrausgabe von 9.500,00 DM wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die
überplanmäßige Ausgabe von 9.500,00 DM für die Anschaffung von Sportgeräten.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0