Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Über den
START e.V. Schwerin war Frau Bärbel Hahn unter der ABM Nr. 1374/99 für die
Unterstützung beim Festjahr 735jährigen Dorfjubiläum der Gemeinde Pampow bis
April 2001 beschäftigt.
Unter der
SAM Nr. 11205/01 wird Frau Bärbel Hahn für die Kultur- und
Öffentlichkeitsarbeit in Pampow weiterbeschäftigt. Die SAM begann am 25.04.2001
und kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden (längsten 3 Jahre). Der
Bürgermeister, Herr Schulz, wünschte eine Fortführung der Maßnahme. Aus diesem
Grunde wurde vom START e.V. die SAM beantragt.
Bei einer
SAM muss die Co-Finanzierung von der Gemeinde übernommen werden. Die Gemeinde
Pampow hat im Haushalt 2001 für die Co-Finanzierung von Bärbel Hahn keinen
Haushaltsansatz. Entsprechend Lohnkostenvorausberechnung für das Haushaltsjahr
2001 durch den START e.V. Schwerin werden für die Co-Finanzierung 10.700,00 DM
für das Jahr 2001 benötigt.
Da es
sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gemäß
Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung
des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über
diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.
Nach § 52
Satz 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur
dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die
Erfüllung dieser Voraussetzung werden im vorliegenden Fall angenommen.
Die
Ausgabe von 10.700,00 DM erfolgt in der Verwaltungshaushaltsstelle 1.3600 6740
und wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeinde Pampow beschließt die SAM ab 25.04.2001 für Frau Bärbel Hahn.
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die
überplanmäßige Ausgabe von 10.700,00 DM für den Personalzuschuss an den START
e.V..
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0