Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Über den START e.V. Schwerin war Frau Bärbel Hahn unter der ABM Nr. 1374/99 für die Unterstützung beim Festjahr 735jährigen Dorfjubiläum der Gemeinde Pampow bis April 2001 beschäftigt.

Unter der SAM Nr. 11205/01 wird Frau Bärbel Hahn für die Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Pampow weiterbeschäftigt. Die SAM begann am 25.04.2001 und kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden (längsten 3 Jahre). Der Bürgermeister, Herr Schulz, wünschte eine Fortführung der Maßnahme. Aus diesem Grunde wurde vom START e.V. die SAM beantragt.

Bei einer SAM muss die Co-Finanzierung von der Gemeinde übernommen werden. Die Gemeinde Pampow hat im Haushalt 2001 für die Co-Finanzierung von Bärbel Hahn keinen Haushaltsansatz. Entsprechend Lohnkostenvorausberechnung für das Haushaltsjahr 2001 durch den START e.V. Schwerin werden für die Co-Finanzierung 10.700,00 DM für das Jahr 2001 benötigt.

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gemäß Hauptsatzung  außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, so ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 Satz 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzung werden im vorliegenden Fall angenommen.

Die Ausgabe von 10.700,00 DM erfolgt in der Verwaltungshaushaltsstelle 1.3600 6740 und wird aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeinde Pampow beschließt die SAM ab 25.04.2001 für Frau Bärbel Hahn.

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Rechts- und Sachdarstellung die überplanmäßige Ausgabe von 10.700,00 DM für den Personalzuschuss an den START e.V..

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0