Sitzung: 18.07.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja 3 Nein 1 Stimmenthaltung
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am
07.04.2001 trat die 5. Änderung des o.g.
B- Planes in Kraft. Es ging hierbei um die Umwandlung des Flurstückes
93/50 vom Gewerbegebiet in ein Wohngebiet.
Die dabei
angedachte Bebauung mit zwei Reihenhäusern konnte aus gestalterischer Sicht
nicht aufrecht erhalten werden. Nunmehr ist vorgesehen, in optisch
ansprechender und die Wohnqualität
verbessernder Form 5 Reihenhäuser zu errichten ( Anlage 1 ) .
Dazu ist
es jedoch notwendig die Bebauungsgrenzen an der nördlichen und westlichen Seite
um 2 Meter zu verschieben (Anlage 2). Die an beiden Seiten vorgesehene Hecke
wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Beschlußvorschlag:
1. Die Aufstellung der 6. Änderung des B -
Planes Nr. 1 der
Gemeinde Pampow wird beschlossen.
2. Die 6. Änderung des B - Planes Nr. 1 der Gemeinde Pampow
wird als Satzung im Entwurf
beschlossen, der in der Sach - und
Rechtslage dargestellte Sachverhalt wird als Begründung
bestätigt.
3. Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden wird von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 13 Nr. 1 Bau GB abgesehen .
4. Als TÖB entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB
wird nur das
Landratsamt Ludwigslust einbezogen.
Die Frist zur Stellungnahme
entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 1 Bau GB wird auf 14 Tage
reduziert.
5. Die Auslegung der 6. Änderung wird
beschlossen .
6. Der Aufstellungsbeschluß und die
Auslegung des Entwurfes ist
gemäß Hauptsatzung bekannt zumachen
.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: 0