Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja 3 Nein 1 Stimmenthaltung

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 07.04.2001 trat die 5. Änderung des o.g.  B- Planes in Kraft. Es ging hierbei um die Umwandlung des Flurstückes 93/50  vom Gewerbegebiet  in ein Wohngebiet.

Die dabei angedachte Bebauung mit zwei Reihenhäusern konnte aus gestalterischer Sicht nicht aufrecht erhalten werden. Nunmehr ist vorgesehen, in optisch ansprechender  und die Wohnqualität verbessernder Form 5 Reihenhäuser zu errichten ( Anlage 1 ) .

Dazu ist es jedoch notwendig die Bebauungsgrenzen an der nördlichen und westlichen Seite um 2 Meter zu verschieben (Anlage 2). Die an beiden Seiten vorgesehene Hecke wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Aufstellung der 6. Änderung des B - Planes Nr. 1 der

            Gemeinde Pampow wird beschlossen.

 

2.         Die 6. Änderung des B - Planes  Nr. 1 der Gemeinde Pampow

            wird als Satzung im Entwurf beschlossen, der in der Sach - und

            Rechtslage dargestellte  Sachverhalt wird als Begründung

            bestätigt.

 

3.         Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden wird von der

            frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 13 Nr. 1 Bau GB abgesehen .

 

4.         Als TÖB entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB wird nur das

            Landratsamt Ludwigslust einbezogen. Die Frist zur Stellungnahme

            entsprechend § 4 Abs. 2  Satz 1 Bau GB wird auf  14 Tage

            reduziert.

 

5.         Die Auslegung der 6. Änderung wird beschlossen .

 

6.         Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfes ist

            gemäß Hauptsatzung bekannt zumachen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   3

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0