Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes "westlich des Fährweges" durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.

Die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 wird den Gemeindevertretern zur Abwägung empfohlen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Pampow für einen Teilbereich des Gebietes "westlich des Fährweges" anzuzeigen, ist der Satzungsbeschluss erforderlich.

Die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Pampow wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange zum Entwurf   der 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4     wurden von der Gemeindevertretung

            behandelt. Die Anregungen wurden gemäss Anlage - tabellarische             Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten -      geprüft.

            Es ergeben sich:

            * zu berücksichtigende Anregungen

            * teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

            * nicht berücksichtigte Anregungen.

 

2.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern          öffentlicher Belangeeingegangener Anregungen werden - soweit sie        von Bedeutung für die 1. Änderung der Satzung über den

            Bebauungsplan Nr. 4 sind - in der Begründung berücksichtigt.

 

3.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger

            öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem

            Ergebnis der Abwägung zur 1. Änderung der Satzung des

            Bebaunungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Pampow unter Angabe der            Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der 1.

            Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 zur Anzeige

            mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

5.         Die Abwägung zur 1. Änderung der Satzung über den       Bebauungsplan Nr. 4 vorgbrachten Anregungen wird von der

            Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen

            (Abwägungsbeschluss) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6.         Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches i.d. Fassung vom 27. August

            1997     (BGBl. I S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung

            Mecklenburg - Vorpommern

            (LBauO M-V GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2130-3) beschließt die

            Gemeinde Pampow die 1. Änderung der Satzung des

            Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)

            und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

7.         Die Begründung wird gebilligt.

 

8.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die 1.

            Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 anzuzeigen.

            Die Erteilung der Genehmigung ist dann   ortsüblich bekannt zu

             machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung der         Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung während der

             Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt

            werden kann.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                            Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0