Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung der Satzung
des Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes "westlich des
Fährweges" durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die
Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit dem Entwurf informiert. Sie wurden
gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den
Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Amt
Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen
gegeben.
Die 1.
Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 wird den Gemeindevertretern
zur Abwägung empfohlen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und
die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Pampow für
einen Teilbereich des Gebietes "westlich des Fährweges" anzuzeigen,
ist der Satzungsbeschluss erforderlich.
Die 1.
Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Pampow wird den
Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf der 1.
Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 wurden von der Gemeindevertretung
behandelt. Die Anregungen wurden
gemäss Anlage - tabellarische Zusammenstellung
geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft.
Es ergeben sich:
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu berücksichtigende
Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen.
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise
in den von Trägern öffentlicher
Belangeeingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 1. Änderung der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 4 sind - in der
Begründung berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem
Ergebnis der Abwägung zur 1.
Änderung der Satzung des
Bebaunungsplanes Nr. 4 der Gemeinde
Pampow unter Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen
sind bei der Vorlage der 1.
Änderung der Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 4 zur Anzeige
mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung zur 1. Änderung der
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4
vorgbrachten Anregungen wird von der
Gemeindevertretung wie oben
dargestellt, beschlossen
(Abwägungsbeschluss) und in Plan und
Begründung eingearbeitet.
6. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches i.d.
Fassung vom 27. August
1997 (BGBl.
I S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung
Mecklenburg - Vorpommern
(LBauO M-V GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr.
2130-3) beschließt die
Gemeinde Pampow die 1. Änderung der
Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B), als Satzung.
7. Die Begründung wird gebilligt.
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, die 1.
Änderung der Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 4 anzuzeigen.
Die Erteilung der Genehmigung ist
dann ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1.
Änderung der Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0