Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der B -
Plan Nr. 7 ist am 10.06.1993 als Satzung
in Kraft gesetzt worden. Bereits mit Schreiben vom 26.07.1994 regten die
Familien Dr. Dahlmeier, Siemke und Salow eine Veränderung der Zuwegung an. Das
würde jedoch eine einfache Änderung des B - Planes nach § 13 Bau GB bedeuten,
die bis heute jedoch nicht realisiert wurde.
Der
Beschluß der Gemeindevertretung Nr. 27/ 1994 vom 24.08.1994 bestätigt bereits
die neue
Wegeführung.
Ohne
ordnungsgemäßes Planänderungsverfahren ist jedoch der Bau von Carports
entsprechend Antrag des Herrn Salow vom 29.04.2001 nicht statthaft.
Beschlußvorschlag:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des B -
Planes Nr. 7 als Satzung wird beschlossen
2. Die Änderung des B- Planes Nr. 7 der
Gemeinde Pampow wird als Satzung im
Entwurf beschlossen. Der in der Sach - und Rechtslage
dargestellte Sachverhalt
wird als Begründung bestätigt.
3. Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden wird von der frühzeitigen Bürger-
beteiligung nach § 13 Nr. 1 Bau GB
abgesehen .
4. Als TÖB entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB
wird nur das Landratsamt Ludwigslust
einbezogen.
Die Frist der Stellungnahme
entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 1 Bau GB wird auf 14
Tage reduziert.
5. Die Auslegung der 1. Änderung wird
beschlossen.
6. Der Aufstellungsbeschluß und die
Auslegung des Entwurfes sind
gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen .
7. Durch das Büro M u. O werden die
Auslegungsunterlagen
entsprechend Anlage 2 vorbereitet für die Auslegung und TÖB
Beteiligung.
Anlagen : 1. Antrag des Herrn Salow
vom 29.04.2001
2. Schreiben der Familien Siemke, Salow ,
Dr. Dahlmeier
3. Protokoll der GV vom 24.08.2001
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Dr. Dahlmeier
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0