Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der B - Plan Nr. 7  ist am 10.06.1993 als Satzung in Kraft gesetzt worden. Bereits mit Schreiben vom 26.07.1994 regten die Familien Dr. Dahlmeier, Siemke und Salow eine Veränderung der Zuwegung an. Das würde jedoch eine einfache Änderung des B - Planes nach § 13 Bau GB bedeuten, die bis heute jedoch nicht realisiert wurde.

Der Beschluß der Gemeindevertretung Nr. 27/ 1994 vom 24.08.1994 bestätigt bereits die neue

Wegeführung.

Ohne ordnungsgemäßes Planänderungsverfahren ist jedoch der Bau von Carports entsprechend Antrag des Herrn Salow vom 29.04.2001 nicht statthaft.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Aufstellung der 1. Änderung des B - Planes Nr. 7 als Satzung wird beschlossen

 

2.         Die Änderung des B- Planes Nr. 7 der Gemeinde Pampow wird als Satzung im

            Entwurf             beschlossen. Der in der Sach - und Rechtslage dargestellte Sachverhalt

            wird als Begründung bestätigt.

 

3.         Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden wird von der frühzeitigen Bürger-

            beteiligung nach § 13 Nr. 1 Bau GB abgesehen .

 

4.         Als TÖB entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB wird nur das Landratsamt Ludwigslust

            einbezogen.

            Die Frist der Stellungnahme entsprechend § 4 Abs. 2 Satz 1 Bau GB wird auf 14

            Tage reduziert.

 

5.         Die Auslegung der 1. Änderung wird beschlossen.

 

6.         Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfes sind

            gemäß  Hauptsatzung bekannt zu machen .

 

7.         Durch das Büro M u. O werden die Auslegungsunterlagen

            entsprechend     Anlage 2 vorbereitet für die Auslegung und TÖB

            Beteiligung.

 

            Anlagen : 1. Antrag des Herrn Salow vom 29.04.2001

                           2. Schreiben der Familien Siemke, Salow ,

                               Dr. Dahlmeier

                           3. Protokoll der GV vom 24.08.2001

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                            Herr Dr. Dahlmeier

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0         

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0