Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch die Änderung der Schuleinzugsbereiche werden die Kinder aus dem OT Klein Rogahn seit dem Schuljahr 2006/2007 an der Grundschule Wittenförden beschult. Laut Gesetz ist die Hortbetreuung jedoch nicht an die Schule, sondern an die Kita angegliedert, so dass die Eltern aus dem OT Klein Rogahn keinen gesetzlichen Anspruch auf die Beförderung ihrer Kinder vom Hort nach Hause haben.

 

Für diese Beförderung wurde zwischen der Gemeinde Wittenförden und SGS Bus & Reisen GmbH Schwerin ab dem Schuljahr 2006/2007 bis Ende Schuljahr 2007/2008 eine Vereinbarung abgeschlossen. Die angefallenen Kosten der Beförderung in den Schuljahren 06/07 und 07/08 wurden durch die Gemeinde Wittenförden getragen. Die Beförderung erfolgte jeweils von Montag bis Donnerstag an den Schultagen für einen Festpreis in Höhe von 30,00 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer je Einsatztag.

Die Gemeinde Klein Rogahn wird ab September 08 bis Dezember 08 die Kosten für die Beförderung übernehmen. Die Kosten für den Zeitraum von September bis Dezember 2008 belaufen sich auf

ca. 2.100,00 EURO brutto. Für die Übernahme der Kosten im Jahr 2009 wird zwischen der Gemeinde Klein Rogahn und der Gemeinde Wittenförden neu verhandelt.

 

Die Kosten in Höhe von ca. 2.100,00 EURO sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die

nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltstelle 1.792.715.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für die Trabsportkosten der Hortkinder nach Klein Rogahn in Höhe von 2.100,00 EURO.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Deckung erfolgt  aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0