Sitzung: 18.09.2008 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008/ROG/159
Sach- und Rechtslage:
Durch die Änderung der
Schuleinzugsbereiche werden die Kinder aus dem OT Klein Rogahn seit dem
Schuljahr 2006/2007 an der Grundschule Wittenförden beschult. Laut Gesetz ist
die Hortbetreuung jedoch nicht an die Schule, sondern an die Kita angegliedert,
so dass die Eltern aus dem OT Klein Rogahn keinen gesetzlichen Anspruch auf die
Beförderung ihrer Kinder vom Hort nach Hause haben.
Für diese Beförderung wurde zwischen
der Gemeinde Wittenförden und SGS Bus & Reisen GmbH Schwerin ab dem
Schuljahr 2006/2007 bis Ende Schuljahr 2007/2008 eine Vereinbarung
abgeschlossen. Die angefallenen Kosten der Beförderung in den Schuljahren 06/07
und 07/08 wurden durch die Gemeinde Wittenförden getragen. Die Beförderung
erfolgte jeweils von Montag bis Donnerstag an den Schultagen für einen
Festpreis in Höhe von 30,00 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer je Einsatztag.
Die Gemeinde Klein Rogahn wird ab
September 08 bis Dezember 08 die Kosten für die Beförderung übernehmen. Die
Kosten für den Zeitraum von September bis Dezember 2008 belaufen sich auf
ca. 2.100,00 EURO brutto. Für die
Übernahme der Kosten im Jahr 2009 wird zwischen der Gemeinde Klein Rogahn und
der Gemeinde Wittenförden neu verhandelt.
Die Kosten in Höhe von ca. 2.100,00 EURO sind
eine außerplanmäßige Ausgabe, die
nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltstelle 1.792.715.
Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe für die Trabsportkosten der Hortkinder nach Klein
Rogahn in Höhe von 2.100,00 EURO.
Finanzielle Auswirkungen
Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0