Sitzung: 16.07.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Aufgrund
der Festlegung durch die Gemeindevertretung wurde eine Ausschreibung für die
Neuverlegung der Straßenbeleuchtung in der Neu Wandrumer Straße durchgeführt.
Ebenso
für die Erstverlegung im Försterweg, wobei hier die zu dementierenden Lampen
aus der Hof Wandrumer Straße verwendet werden sollen .
Eine
Finanzierung aus dem Haushaltsrest von 8.660,08 DM ist nicht ausreichend.
Zur
Regelung der Gesamtausgaben von 15,5 TDM
ist daher eine überplanmäßige Ausgabe von
6,8 TDM
notwendig .
Nach § 52
KV - MV sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen .
Die
Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.67000.9400.
Die
Deckung der Ausgabe wird aus nicht geplanten Mehreinnahmen der Haushaltsstelle
3.88000.34000
(Grundstücksverkäufe) gedeckt .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung stimmt auf Vorschlag des Finanzausschusses dieser
überplanmäßigen
von 6,8 TDM zu.
Die
Ausgabe ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0