Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der Festlegung durch die Gemeindevertretung wurde eine Ausschreibung für die Neuverlegung der Straßenbeleuchtung in der Neu Wandrumer Straße durchgeführt.

Ebenso für die Erstverlegung im Försterweg, wobei hier die zu dementierenden Lampen aus der Hof Wandrumer Straße verwendet werden sollen .

Eine Finanzierung aus dem Haushaltsrest von 8.660,08 DM ist nicht ausreichend.

Zur Regelung der Gesamtausgaben  von 15,5 TDM ist daher eine überplanmäßige Ausgabe von

6,8 TDM notwendig .

Nach § 52 KV - MV sind überplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen .

Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.67000.9400.

Die Deckung der Ausgabe wird aus nicht geplanten Mehreinnahmen der Haushaltsstelle

3.88000.34000 (Grundstücksverkäufe) gedeckt .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt auf Vorschlag des Finanzausschusses dieser

überplanmäßigen von 6,8 TDM zu.

Die Ausgabe ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0