Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Bezugnehmend auf die Vorlage 2000/WIT/031 liegt eine Kostenschätzung des Planungsbüros Rösner & Schiffler zum Einbau einer Brandwand im Objekt Schweriner Str. 87 vor. Aufgrund von Preiserhöhungen im Bereich Trockenbau wird ein Mehraufwand von 5.000 DM notwendig.

Diese Kosten stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar, die nach § 52 KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.88000.95100.

Die Deckung erfolgt aus nicht geplanten Einnahmen der Haushaltsstelle 3.88000.34000 (Grundstücksverkäufe).

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe zum Einbau einer Brandwand in Höhe von 5.000 DM. Die Mittel werden erst freigegeben, wenn der Erbpachtvertrag wirksam geworden ist.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0