Sitzung: 16.07.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Bezugnehmend
auf die Vorlage 2000/WIT/031 liegt eine Kostenschätzung des Planungsbüros
Rösner & Schiffler zum Einbau einer Brandwand im Objekt Schweriner Str. 87
vor. Aufgrund von Preiserhöhungen im Bereich Trockenbau wird ein Mehraufwand
von 5.000 DM notwendig.
Diese
Kosten stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar, die nach § 52 KV M/V nur
zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung
gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.
Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.88000.95100.
Die
Deckung erfolgt aus nicht geplanten Einnahmen der Haushaltsstelle 3.88000.34000
(Grundstücksverkäufe).
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die
überplanmäßige Ausgabe zum Einbau einer Brandwand in Höhe von 5.000 DM. Die
Mittel werden erst freigegeben, wenn der Erbpachtvertrag wirksam geworden ist.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0