Beschluss: ungeändert beschlossen

Da Herr Gersuny erst durch das Amt prüfen lassen möchte, ob die

Gemeinde diese Kosten tragen muss, beantragt er eine Vertagung dieses

Beschlusses.

Abstimmung:     2 - Ja Stimmen

                        10 - Nein Stimmen

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Im Nachtrag zur Baugenehmigung vom 06.12.2000 fordert die untere Bauaufsicht Ludwigslust den Einbau einer Lüftungsanlage im Saal. Im Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass die Erteilung der Bedingung rechtmäßig ist.

Vom Planungsbüro für Haustechnik "ess" wurde eine Kostenschätzung für den Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage eingeholt, zu den Kosten addieren sich die bauseitigen Leistungen und die Nebenkosten (siehe Anlage).

Bei diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M/V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.88000.95000.

Die Deckung erfolgt aus nicht geplanten Einnahmen der Haushaltsstelle 3.88000.34000 (Grundstücksverkäufe).

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 DM.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   2

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0