Sitzung: 16.07.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da Herr
Gersuny erst durch das Amt prüfen lassen möchte, ob die
Gemeinde
diese Kosten tragen muss, beantragt er eine Vertagung dieses
Beschlusses.
Abstimmung: 2 - Ja Stimmen
10 - Nein Stimmen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Im
Nachtrag zur Baugenehmigung vom 06.12.2000 fordert die untere Bauaufsicht
Ludwigslust den Einbau einer Lüftungsanlage im Saal. Im Widerspruchsverfahren
wurde festgestellt, dass die Erteilung der Bedingung rechtmäßig ist.
Vom
Planungsbüro für Haustechnik "ess" wurde eine Kostenschätzung für den
Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage eingeholt, zu den Kosten addieren sich
die bauseitigen Leistungen und die Nebenkosten (siehe Anlage).
Bei
diesen Ausgaben handelt es sich gemäß § 52 KV M/V um außerplanmäßige Ausgaben,
die nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und
ihre Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben
angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.88000.95000.
Die
Deckung erfolgt aus nicht geplanten Einnahmen der Haushaltsstelle 3.88000.34000
(Grundstücksverkäufe).
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die
außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 DM.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen
Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach
vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0