Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Kita Holthusen wurde erweitert und eine Betriebserlaubnis mit Wirkung vom 01.04.2001 für insgesamt 51 Plätze erteilt.

Damit erhöhen sich die Plätze im Kindergarten von 15 (Betriebserlaubnis 13.01.2000) auf 26 Plätze.

Durch diese Erweiterung ist die Anschaffung einer Sitzgruppe, einer Garderobe und

Fußbodenbelag zwingend notwendig.

 

Es liegen für die Garderobe 3 Angebote vor. Es sind die Firmen

1. Carmen Drebes in Hamburg                    1.780,36 DM         6- Ja  Stimmen

2. Barbara Bankmann in Schwerin               1.824,45 DM

3. BEKA Möbel GmbH in Dorfchemnitz       1.926,46 DM

 

Für die Sitzgruppe liegen ebenso 3 Angebote vor:

1. Carmen Drebes in Hamburg                   1.698,97 DM          6 - Ja Stimmen      

2. Barbara Bankmann in Schwerin              1.711,61 DM

3. BEKA Möbel GmbH in Dorfchemnitz      1.852,49 DM

 

Es wird vorgeschlagen, dem günstigstem Anbieter den Auftrag zu erteilen.

 

Da es sich um eine höhere Ausgabe im Vermögenshaushalt handelt beschließt die Gemeindevertretung eine überplanmäßige Ausgabe von 5000,00 DM.

 

Nach § 52 Satz 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben .

 

Die Mehrausgaben von 5000,00 DM im Vermögenshaushalt werden durch Mittel der Allgemeinen Rücklage gedeckt. Die genannten Veränderungen in den Haushaltsansätzen sind im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt der überplanmäßigen Ausgabe von 5000,00 DM entsprechend der Sach- und Rechtslage zu.

 

2. Die Gemeindevertretung Holtusen beschließt die Aufträge bezüglich der Garderobe und der Sitzgruppe der Firma Carmen Drebes in Hamburg zu erteilen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6         

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0                      (Bürgermeisterin)