Sitzung: 12.06.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/056
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die Kita
Holthusen wurde erweitert und eine Betriebserlaubnis mit Wirkung vom 01.04.2001
für insgesamt 51 Plätze erteilt.
Damit
erhöhen sich die Plätze im Kindergarten von 15 (Betriebserlaubnis 13.01.2000)
auf 26 Plätze.
Durch
diese Erweiterung ist die Anschaffung einer Sitzgruppe, einer Garderobe und
Fußbodenbelag
zwingend notwendig.
Es liegen
für die Garderobe 3 Angebote vor. Es sind die Firmen
1. Carmen
Drebes in Hamburg
1.780,36 DM 6- Ja Stimmen
2.
Barbara Bankmann in Schwerin
1.824,45 DM
3. BEKA
Möbel GmbH in Dorfchemnitz 1.926,46
DM
Für die
Sitzgruppe liegen ebenso 3 Angebote vor:
1. Carmen
Drebes in Hamburg
1.698,97 DM 6 - Ja
Stimmen
2. Barbara
Bankmann in Schwerin
1.711,61 DM
3. BEKA
Möbel GmbH in Dorfchemnitz 1.852,49
DM
Es wird
vorgeschlagen, dem günstigstem Anbieter den Auftrag zu erteilen.
Da es
sich um eine höhere Ausgabe im Vermögenshaushalt handelt beschließt die
Gemeindevertretung eine überplanmäßige Ausgabe von 5000,00 DM.
Nach § 52
Satz 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn
sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die
Erfüllung dieser Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben .
Die
Mehrausgaben von 5000,00 DM im Vermögenshaushalt werden durch Mittel der
Allgemeinen Rücklage gedeckt. Die genannten Veränderungen in den
Haushaltsansätzen sind im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung Holthusen stimmt der überplanmäßigen Ausgabe von 5000,00 DM
entsprechend der Sach- und Rechtslage zu.
2. Die
Gemeindevertretung Holtusen beschließt die Aufträge bezüglich der Garderobe und
der Sitzgruppe der Firma Carmen Drebes in Hamburg zu erteilen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung
bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0 (Bürgermeisterin)