Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Durch die Aufstockung der Grundschule ist auch der Werkraum umgezogen.

Die Grundschule Pampow wollte den neuen Werkraum nicht mit den alten zusammen gesuchten Mobiliar ausstatten. Deshalb erfolgte eine Ausschreibung.

 

An diese beteiligten sich die Firmen:

 

1. Roland Bergemann in 18337 Marlow   20.690,34 DM

2. ISE Ilmenauer Systemeinrichtungen GmbH und Co. KG in 98682 Ilmenau  29.285.,36 DM

3. Thüringer Lehr- und Lernmittel in 37308 Pfaffschwende  28.576,60 DM

4. PAUL GmbH in 07987 Reudnitz  26.671,88 DM

 

Die Submission am 06.04.2001 hat ergeben, dass eine Bemusterung der Werkbank von den beiden günstigsten Anbietern der Firma Bergeman und der Firma PAUL vorgenommen werden sollte. Die Bemusterung fand am 23.05.2001 in der Schule Stralendorf statt. Die Firma Bergemann hat den Werkraum der Schule Stralendorf ausgestattet.

Ergebnis der Bemusterung war, die Abgabe eines neuen Angebotes für eine nicht höher verstellbare Werkbank durch die Firma PAUL, damit die Angebote der beiden günstigsten Anbieter der Firma PAUL und der Firma Bergemann vergleichbar sind.

Die Firma PAUL ist dieser Forderung nachgekommen und legte mit Schreiben vom 31.05.2001 ein ergänzendes Angebot vor.

Bei den Werkbänken bleibt ein Differenzpreis von 320,00 DM netto gegenüber der Firma Bergemann.

Es wird vorgeschlagen der Firma Bergemann den Zuschlag zu erteilen für die Lieferung von

4 Werkbänken, 26 Hocken und 3 Schränke. (volle Ausstattung aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln im VM nicht mehr möglich)

Es handelt sich um ein geplante Ausgabe im Vermögenshaushalt 3 / 2100 9350.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt, die Ausstattung des Werkraumes an die Firma Roland Bergemann in Marlow zu vergeben.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0