Sitzung: 19.05.2008 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Sach- und Rechtslage:
Das seit langer Zeit leer stehende alte
Dorfschulgebäude soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dazu ist der Umbau dieses Gebäudes zu einem Ärztehaus
vorgesehen. Für die Planungsleistung wurden auf Wunsch der Gemeinde vom Amt 3
Architektenbüros abgefragt, wobei jedes dieser Büros eine örtliche Beziehung
hat. Die Angebote lagen bis zum Zeitpunkt der Beschlusserstellung nicht vollständig
vor und werden kurzfristig nachgereicht. Da im Haushalt für dieses Projekt noch
keine Haushaltsmittel geplant waren, so muss die Gemeindevertretung für die
Genehmigungsplanung des Ärztehauses einen Betrag von ca. 4.500 EUR als
außerplanmäßige Ausgabe beschließen. Die Voraussetzung hierfür werden als
gegeben angenommen. Die Deckung der Ausgabe wird vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage gesichert und wird in der Nachtragshaushaltsatzung
berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt das Büro
Hartung und Partner mit der Planung zu beauftragen und beschließt die
außerplanmäßige Ausgabe von ca. 4.500 EUR.
Finanzielle Auswirkungen: Vorläufige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von 4.500 EUR
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis Herr
Wissel ist laut §24 KV-MV von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0