Sitzung: 21.06.2001 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/SCH/020
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat am 23.01.2001 den Entwurf o.g.
Satzung beschlossen. Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden
beteiligt. Die
Auslegung des Entwurfes findet in der Zeit vom
15.05. - 19.06.2001 im Amt Hagenow - Land, Bahnhofstraße 25 (Bauamt) statt.
Sollte die Gemeinde Warsow sich bis zum 19.06.2001 nicht geäußert haben, geht
die Gemeinde Bandenitz von einer Zustimmung aus.
Die uns
zugesandten Unterlagen liegen nur 1 fach vor und werden zur
Gemeindevertretersitzung vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des B-Planes Nr. 5 "Sportplatz am
Mehrzweckgebäude" der Gemeinde Bandenitz zu.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0