Sitzung: 05.05.2008 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008/DÜM/229
Sach- und Rechtslage:
Durch den Präsidenten des Landgerichts Schwerin
wurden wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode
vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 zu beginnen. Die Gemeinden des Amtes Stralendorf
haben gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 13 Bewerber für das Schöffenamt
als Vorschlag für die Liste des Amtsgerichtsbezirks Ludwigslust einzureichen.
Nach § 36 hat die Gemeinde in jedem fünften Jahr
eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen und zu beschließen.
Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das
Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen
Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen
Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt die
vorliegende Schöffenliste für die Amtsperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013
Ohne Änderungen
Mit Ergänzungen
(nicht zutreffendes bitte streichen)
Finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0