Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Es liegen Anträge verschiedener Bauherren vor bei untergeordneten Dächern der Hauptgebäude keine Bindung der Dachneigung festzuschreiben. Bei "Friesengiebeln" sind das z.B. 70°.

Die Festsetzungen der Satzung sind nicht genug eindeutig, deshalb gibt es Unstimmigkeiten mit dem Fachdienst Bauordnung des Landratsamtes Ludwigslust. Es wird deshalb vorgeschlagen den Pkt. 9.6. der Satzung um folgenden Text zu erweitern:

 

Untergeordnete Dachflächen von Dächern der Wohngebäude (z.B. Gauben, Friesengiebel, Abschleppungen) dürfen in der Dachneigung von den Festsetzungen für das Dach der Wohngebäude abweichen.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Satzung als Satzung auf der Basis des § 86 LBO MV indem der Text des Pkt. 9.6. wie folgt neu lautet:

 

9.6. Dachflächen von Nebengebäuden, Garagen und Carports können als Flachdächer ausgeführt werden. Bei Dachneigungen unter 25° sind auch andere Materialen zulässig. Untergeordnete Dachflächen von Dächern der Wohngebäude (z.B. Gauben, Friesengiebel, Abschleppungen) dürfen in der Dachneigung von den Festsetzungen für das Dach der Wohngebäude abweichen.

 

2. Die geänderte Satzung ist durch Bekanntmachung entsprechend Hauptsatzung der Gemeinde in Kraft zu setzen.

 

3. Das Landratsamt Fachdienst Bauordnung und Fachdienst Recht sind zu informieren.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0