Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 29.11.2000 den Beschluß zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefaßt und am 07.02.2001 den Entwurf beschlossen. Am 07.02.2001 erfolgte auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung.

In der Zeit vom 07.03 - 09.04.2001 wurde der Plan öffentlich ausgelegt.

Die 2. Änderung beinhaltet die Planungsabsichten der Gemeinde bis zum Jahre 2010.

Inhaltlich sind die Erweiterungen der Wohnbauflächen "Am Immenhorst", 2. BA, (B-Plan Nr.11), die Umwandlung von Gewerbeland in Wohnbauland (5. Änderung B-Plan Nr.1 - Planungsstand §33 BauGB) und Gewerbeland in Mischgebietsflächen (1. Änderung B-Plan Nr.4) vorgesehen. Weiterhin soll das Gebiet des ehemaligen Tanklagers Holthusen und des Kabeltrommelbaues Hildebrandt mit einem B-Plan (B-Plan Nr. 12) neu festgesetzt und die Überplanung von Flächen für den Neubau einer Reithalle (B-Plan Nr.13) vorgenommen werden.

Auf der Basis der zwischenzeitlich erfolgten TÖB - Beteiligung und der Hinweise, Anregungen und Bedenken der Bürger hat die Gemeindevertretung die Anregungen und Bedenken abzuwägen und den Feststellungsbeschluß zu fassen.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

                                            siehe Anlage zum Protokoll

 

Die Bürger sowie die Träger öffentlicher belange, die bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage der 2. Änderung

des F-Planes zur Genehmigung mit der Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

 

4. Das Amt wird beauftragt, für den F-Plan die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0