Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 29.11.2000 den Beschluß zur
Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefaßt und am 07.02.2001
den Entwurf beschlossen. Am 07.02.2001 erfolgte auch die frühzeitige
Bürgerbeteiligung.
In der
Zeit vom 07.03 - 09.04.2001 wurde der Plan öffentlich ausgelegt.
Die 2.
Änderung beinhaltet die Planungsabsichten der Gemeinde bis zum Jahre 2010.
Inhaltlich
sind die Erweiterungen der Wohnbauflächen "Am Immenhorst", 2. BA,
(B-Plan Nr.11), die Umwandlung von Gewerbeland in Wohnbauland (5. Änderung
B-Plan Nr.1 - Planungsstand §33 BauGB) und Gewerbeland in Mischgebietsflächen
(1. Änderung B-Plan Nr.4) vorgesehen. Weiterhin soll das Gebiet des ehemaligen
Tanklagers Holthusen und des Kabeltrommelbaues Hildebrandt mit einem B-Plan
(B-Plan Nr. 12) neu festgesetzt und die Überplanung von Flächen für den Neubau
einer Reithalle (B-Plan Nr.13) vorgenommen werden.
Auf der
Basis der zwischenzeitlich erfolgten TÖB - Beteiligung und der Hinweise,
Anregungen und Bedenken der Bürger hat die Gemeindevertretung die Anregungen
und Bedenken abzuwägen und den Feststellungsbeschluß zu fassen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
siehe Anlage zum Protokoll
Die Bürger
sowie die Träger öffentlicher belange, die bedenken und Anregungen erhoben
haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die nicht
berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage der 2. Änderung
des F-Planes
zur Genehmigung mit der Stellungnahme beizufügen.
2. Die
Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
3. Der
Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Das
Amt wird beauftragt, für den F-Plan die Genehmigung zu beantragen.
Die
Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist
auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0