Sitzung: 31.03.2008 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008/WIT/256
Sach- und Rechtslage:
In der geltenden Fassung
des Bebauungsplans Nr. 3 befindet sich zwischen dem Sondergebiet
Einkaufszentrum (Teilgebiet 18) und der Schule (Teilgebiet 8) das Teilgebiet 17
Mischgebiet.
Die Flächen des
Teilgebietes 17 sollen zukünftig als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.
Die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Großer Hansberg“ kann nach Absprache mit dem Landkreis
Ludwigslust als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, da es sich
bei der von der Änderung betroffenen Fläche um weniger als 1/5 der Gesamtfläche
des Bebauungsplanes handelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden fasst den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Großer Hansberg“.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden billigt die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3.
Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 sind für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
zu beteiligen.
Die Pläne sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 BauGB
abzustimmen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht erforderlich.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0