Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In der geltenden Fassung des Bebauungsplans Nr. 3 befindet sich zwischen dem Sondergebiet Einkaufszentrum (Teilgebiet 18) und der Schule (Teilgebiet 8) das Teilgebiet 17 Mischgebiet.

Die Flächen des Teilgebietes 17 sollen zukünftig als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Großer Hansberg“ kann nach Absprache mit dem Landkreis Ludwigslust als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, da es sich bei der von der Änderung betroffenen Fläche um weniger als 1/5 der Gesamtfläche des Bebauungsplanes handelt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden fasst den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Großer Hansberg“.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Die Pläne sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 BauGB abzustimmen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht erforderlich.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0