Sitzung: 31.03.2008 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008/WIT/257
Sach- und Rechtslage:
Für den Entwurf der 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 wurde die öffentliche Auslegung und Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Abwägung erfolgt entsprechend der Anlage.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes wird nach
Satzungsbeschluss zur Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust eingereicht. Wird
die Genehmigung ohne Maßgaben bzw. Auflagen erteilt, kann die Änderungssatzung
in Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
- Die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden zum Entwurf einschließlich der Begründung und des
Umweltberichtes der 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 „Woltersmoor“ der
Gemeinde Wittenförden gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
beteiligt. Die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Bürger sowie der
Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
-siehe Anlage 1
Die
Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Bürger und
Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, sollen von diesem Ergebnis
unter Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt werden.
- Die
Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 4
„Woltersmoor“ der Gemeinde Wittenförden als Satzung.
- Die Begründung
wird gebilligt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0