Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Für den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Abwägung erfolgt entsprechend der Anlage.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes wird nach Satzungsbeschluss zur Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust eingereicht. Wird die Genehmigung ohne Maßgaben bzw. Auflagen erteilt, kann die Änderungssatzung in Kraft gesetzt werden.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zum Entwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes der 7. Änderung des B-Planes Nr. 4 „Woltersmoor“ der Gemeinde Wittenförden gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt. Die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Bürger sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

-siehe Anlage 1

            Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung entsprechend der Anlage.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Bürger und Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, sollen von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt werden.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 4 „Woltersmoor“ der Gemeinde Wittenförden als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0