Sitzung: 31.03.2008 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: Wiedervorlage
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008/WIT/254
Sach- und Rechtslage:
Durch den Präsidenten des Landgerichts Schwerin
wurden wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die
Amtsperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 zu beginnen. Die Gemeinden des Amtes
Stralendorf haben gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 13 Bewerber für das
Schöffenamt als Vorschlag für die Liste des Amtsgerichtsbezirks Ludwigslust
einzureichen. Nach § 36 GVG hat die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine
Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen und zu beschließen.
Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das
Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen
Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen
Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
die vorliegende Schöffenliste für die Amtsperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013
Ohne Änderungen
Mit Ergänzungen
(nicht zutreffendes bitte streichen)
Finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem
zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.