Beschluss: Wiedervorlage

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Durch den Präsidenten des Landgerichts Schwerin wurden wir aufgefordert mit der Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 zu beginnen. Die Gemeinden des Amtes Stralendorf haben gem. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 13 Bewerber für das Schöffenamt als Vorschlag für die Liste des Amtsgerichtsbezirks Ludwigslust einzureichen. Nach § 36 GVG hat die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen und zu beschließen.

 

Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 GVG)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die vorliegende Schöffenliste für die Amtsperiode vom 01.01.2009 bis 31.12.2013

 

Ohne Änderungen

 

 

Mit Ergänzungen

 

(nicht zutreffendes bitte streichen)

Finanzielle Auswirkungen

Keine Auswirkungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen  sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.