Sitzung: 12.06.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/054
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Das
Innenministerium hat in der als Anlage beigefügtem Schreiben vom 09.04.2001 zum
Akteneinsichtsrecht der Gemeindevertreter gemäß § 34 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V Stellung genommen und
empfohlen eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt in der Sitzung am 12.06.2001 die Geschäftordnung
für die Gemeindevertretung Holthusen durch Einfügung eines § 4 a wie
folgt zu ändern.
§ 4 a
Anträge
auf Akteneinsicht
Ist durch
einen Gemeindevertreter Akteneinsicht beantragt, ist dieses durch die
Verwaltung allen Gemeindevertretern mitzuteilen, um sicherzustellen, dass die
übrigen Gemeindevertreter die Möglichkeit erhalten, dem Einsichtsbegehren
beizutreten.
Diese
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Holthusen tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0