Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Das Innenministerium hat in der als Anlage beigefügtem Schreiben vom 09.04.2001 zum Akteneinsichtsrecht der Gemeindevertreter gemäß § 34 Abs.  4 Kommunalverfassung M-V Stellung genommen und empfohlen eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt in der Sitzung am 12.06.2001 die Geschäftordnung für  die Gemeindevertretung  Holthusen durch Einfügung eines § 4 a wie folgt zu ändern.

 

                                                            §  4 a

 

                                                Anträge auf Akteneinsicht

 

Ist durch einen Gemeindevertreter Akteneinsicht beantragt, ist dieses durch die Verwaltung allen Gemeindevertretern mitzuteilen, um sicherzustellen, dass die übrigen Gemeindevertreter die Möglichkeit erhalten, dem Einsichtsbegehren beizutreten.

Diese Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Holthusen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0