Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stralendorf hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 15.02.2008 den stellvertretenden Wehrführer gewählt.

Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers ist nach § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG M-V) durch die Gemeindevertretung zu bestätigen.

Das Wahlergebnis ist anschließend der Aufsichtsbehörde sowie dem Kreisfeuerwehrverband mitzuteilen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf bestätigt die Wahl des Kameraden Bernd Grunwaldt zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Stralendorf. Für die Dauer der Dienstzeit ist er zum Ehrenbeamten zu ernennen gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0