Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat am 23.01.2001 den Entwurf o.g. Satzung beschlossen. Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden beteiligt. Die Auslegung des Entwurfes findet in der Zeit vom 15.05. - 19.06.2001 im Amt Hagenow - Land, Bahnhofsstraße 25 (Bauamt) statt. Sollte die Gemeinde Warsow sich bis zum 19.06.2001 nicht geäußert haben, geht die Gemeinde Bandenitz von einer Zustimmung aus.

Die uns zugesandten Unterlagen liegen nur 1 fach vor und werden zur Gemeindevertretersitzung vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des B-Planes Nr. 5 "Sportplatz am Mehrzweckgebäude" der Gemeinde Bandenitz zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       8

Davon stimmberechtigt:                                                  8

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0