Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn möchte Umbauarbeiten am Dörphus in Groß Rogahn vornehmen lassen. Die Baumaßnahme soll über den Fördertopf ELER (Förderung der Entwicklung Ländlicher Räume) erfolgen.

Die Richtlinie für diese Fördermittel wird Anfang Februar 2008 erwartet.

Als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde und für die Beantragung der Fördermittel ist die Erarbeitung eines Projektes durch ein Planungsbüro erforderlich.

Der Auftrag soll für die Grundlagenermittlung und Vorplanung bis zur genehmigungsfähigen Vorplanung bis max. 6.000€ brutto erteilt werden.

Die Unterlagen für den Fördermittelantrag werden durch das Planungsbüro mit dem Fachdienst III Frau Dahl oder Frau Thede abgestimmt.

Die Abstimmung mit der Gemeinde erfolgt durch das Amt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn beschließt die Beauftragung des Planungsbüro Ecklebe & Partner Schwerin mit der Erarbeitung eines Konzeptes für das Dörphus Rogahn bis zur genehmigungsfähigen Vorplanung bis max. 6.000€ brutto.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        2

Ungültige Stimmen:                                            0