Sitzung: 11.06.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Auf Grund
der Genehmigung des F - Planes vom 16. Juli 1997 ist für die aus der Anlage
ersichtlichen Punkte 1 - 6.4. der Beitrittsbeschluß zu fassen.
Für die
Punkte 7.1. - 7.5. ist der Entwurfs - und
Auslegungsbeschluß zu fassen .
Der
vorliegende Flächennutzungsplan ist am Triftweg um das gemeindliche Flurstück
zu ergänzen .
Die
Flächen für Wohnbebauung südlich der Rabenhornstraße und in der Rogahner Straße sind auf dem
vorhandenen Bestand zu reduzieren.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeinde Wittenförden fasst den Beschluß unter Beachtung vorangegangener
Auseinandersetzung.
Für die
genehmigten Teile des Flächennutzungsplanes wird der Beitrittsbeschluss zum
Flächennutzungsplan gefasst.
Der
Erläuterungsbericht wird gebilligt.
Für die
noch nicht genehmigten Teile und Teile, die eine Übertragung erfahren, wird der
Beschluß über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des
Flächennutzungsplanes
gefasst.
Die
überarbeiteten Entwürfe der betroffenen Teilflächen des Flächennutzungsplanes
und des Erläuterungsberichtes sind öffentlich auszulegen .
Den
betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme
einzuräumen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0