Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Auf Grund der Genehmigung des F - Planes vom 16. Juli 1997 ist für die aus der Anlage ersichtlichen Punkte 1 - 6.4. der Beitrittsbeschluß zu fassen.

Für die Punkte   7.1.  - 7.5. ist der Entwurfs - und Auslegungsbeschluß zu fassen .

 

Der vorliegende Flächennutzungsplan ist am Triftweg um das gemeindliche Flurstück zu ergänzen .

Die Flächen für Wohnbebauung südlich der Rabenhornstraße  und in der Rogahner Straße sind auf dem vorhandenen Bestand zu reduzieren.

 

 

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeinde Wittenförden fasst den Beschluß unter Beachtung vorangegangener Auseinandersetzung.

 

Für die genehmigten Teile des Flächennutzungsplanes wird der Beitrittsbeschluss zum Flächennutzungsplan gefasst.

 

Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

 

Für die noch nicht genehmigten Teile und Teile, die eine Übertragung erfahren, wird der Beschluß über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes

gefasst.

 

Die überarbeiteten Entwürfe der betroffenen Teilflächen des Flächennutzungsplanes und des  Erläuterungsberichtes  sind öffentlich auszulegen .

Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0