Sitzung: 11.06.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am 16.
Oktober 2000 faßte die Gemeindevertretung Wittenförden den Aufstellungsbeschluß
für o. g. Wohngebiet. Zwischenzeitlich fanden das Planungsgespräch mit dem Amt
für Raumordnung und dem Ministerium für Arbeit und Bau statt sowie Beratungen
mit dem Bauausschuß der Gemeinde. Die gegebenen Hinweise wurden eingearbeitet,
so daß nunmehr der vorgelegte Satzungsentwurf beschlossen werden kann.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Planzeichnung als
Satzungsentwurf und billigt die Begründung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wittenförden.
2. Die
Entwürfe der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der
Gemeinde Wittenförden und die Begründung werden zur öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
3. Die
Entwürfe der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 und der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten
Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die
Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4
Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen, ebenso die
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Harry Heinrich
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0