Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 16. Oktober 2000 faßte die Gemeindevertretung Wittenförden den Aufstellungsbeschluß für o. g. Wohngebiet. Zwischenzeitlich fanden das Planungsgespräch mit dem Amt für Raumordnung und dem Ministerium für Arbeit und Bau statt sowie Beratungen mit dem Bauausschuß der Gemeinde. Die gegebenen Hinweise wurden eingearbeitet, so daß nunmehr der vorgelegte Satzungsentwurf beschlossen werden kann.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die Planzeichnung als Satzungsentwurf und billigt die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wittenförden.

 

2. Die Entwürfe der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wittenförden und die Begründung werden zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

3. Die Entwürfe der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen, ebenso die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

            Herr Harry Heinrich

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      10        

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0         

Ungültige Stimmen:                                            0