Sitzung: 11.06.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr
Wellenbrock stellt einen Vertagungsantrag mit namentlicher
Abstimmung
:
Vertagungsantrag Beschluss
Herr
Bosselmann Nein Ja
Herr Dr.
Pracht Nein
Ja
Frau
Brautferger Ja Nein
Frau
Glißmann Nein
Ja
Herr
Wissel Nein
Ja
Herr
Gersuny Ja
Nein
Herr
Wellenbrock Ja
Nein
Herr
Heinrich Nein
Ja
Frau
Hyzyk Nein Ja
Herr
Röpert Nein
Ja
Herr
Schneekluth Nein
Ja
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung von Wittenförden hat am 27. Oktober 1999 den
Satzungsbeschluß zur 2. Änderung des B-Planes Nr.3 "Großer Hansberg"
gefaßt. Damit ergeben sich Auswirkungen auf den am 05. Juni 1996
abgeschlossenen Erschließungsvertrag, der als Anlage zum Beschlußvorschlag
beigefügt ist. Vom Inhalt wird der rechtskräftige Vertrag nicht verändert. Der
Geltungsbereich wird durch die Anlagen bestimmt. Es wird vorgeschlagen den
Nachtrag entsprechend zu bestätigen.
Der
vorgenannte Text war Inhalt der Vorlagen vom 03.07.2000 und 16.10.2000, ohne
daß diese Vorlagen von der Gemeindevertretung beraten wurden. Seitdem gab es
umfangreiche Verhandlungen mit der Grundstücksgesellschaft Eckel und Enigk,
deren Rechtsanwälten, dem Leiter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes
Ludwigslust usw.. Bisher konnte kein Dokument erarbeitet werden in dem die
Forderungen beider Partner im gegenseitigen Einvernehmen eingearbeitet wurden.
Der letzte Vorschlag des Rechtsanwaltbüros Oberthür, Pielsticker, Jessen,
Geckle vom 16.02.2001 wird von der Gemeinde ebenfalls nicht akzeptiert. Zur
Zeit ist damit die Gemeinde im vertragslosen Zustand vor allem bezogen auf die
2. Änderung. Von Seiten der Grundstücksgesellschaft liegen rechtskräftig
unterzeichnete Verträge vor.
Es
erscheint nicht realisierbar den Vertragspartner zur Unterzeichnung eines
geänderten Vertrages zu bewegen der 100%ig den Vorstellungen der Gemeinde
entspricht und es wird als fraglich eingeschätzt dieses mit rechtlichen Mitteln
zu erzwingen.
Die
Nichtanerkenntnis der bestätigten Verträge könnte sich negativ auf weitere Forderungen
und Verfahren auswirken.
Die
Anlagen der als Anlage beigefügten Verträge liegen im Bauamt vor
Beschlußvorschlag:
1. Der
als Anlage beigefügte Nachtrag zum Erschließungsvertrag vom 20. Juni 2000 wird
bestätigt, der Bürgermeister und der Stellvertreter werden zur Unterschrift
ermächtigt.
2. Der
Erschließungsvertrag (Anlage) vom 5.Juni 1996 wird bestätigt.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0