Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Herr Wellenbrock stellt einen Vertagungsantrag mit namentlicher

Abstimmung :

 

                                                            Vertagungsantrag     Beschluss

 

Herr Bosselmann                                   Nein                              Ja

Herr Dr. Pracht                                      Nein                              Ja

Frau Brautferger                                     Ja                                 Nein

Frau Glißmann                                      Nein                              Ja

Herr Wissel                                           Nein                              Ja

Herr Gersuny                                         Ja                                 Nein

Herr Wellenbrock                                   Ja                                 Nein

Herr Heinrich                                         Nein                              Ja

Frau Hyzyk                                           Nein                              Ja

Herr Röpert                                            Nein                              Ja

Herr Schneekluth                                   Nein                              Ja

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung von Wittenförden hat am 27. Oktober 1999 den Satzungsbeschluß zur 2. Änderung des B-Planes Nr.3 "Großer Hansberg" gefaßt. Damit ergeben sich Auswirkungen auf den am 05. Juni 1996 abgeschlossenen Erschließungsvertrag, der als Anlage zum Beschlußvorschlag beigefügt ist. Vom Inhalt wird der rechtskräftige Vertrag nicht verändert. Der Geltungsbereich wird durch die Anlagen bestimmt. Es wird vorgeschlagen den Nachtrag entsprechend zu bestätigen.

 

Der vorgenannte Text war Inhalt der Vorlagen vom 03.07.2000 und 16.10.2000, ohne daß diese Vorlagen von der Gemeindevertretung beraten wurden. Seitdem gab es umfangreiche Verhandlungen mit der Grundstücksgesellschaft Eckel und Enigk, deren Rechtsanwälten, dem Leiter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ludwigslust usw.. Bisher konnte kein Dokument erarbeitet werden in dem die Forderungen beider Partner im gegenseitigen Einvernehmen eingearbeitet wurden. Der letzte Vorschlag des Rechtsanwaltbüros Oberthür, Pielsticker, Jessen, Geckle vom 16.02.2001 wird von der Gemeinde ebenfalls nicht akzeptiert. Zur Zeit ist damit die Gemeinde im vertragslosen Zustand vor allem bezogen auf die 2. Änderung. Von Seiten der Grundstücksgesellschaft liegen rechtskräftig unterzeichnete Verträge vor.

Es erscheint nicht realisierbar den Vertragspartner zur Unterzeichnung eines geänderten Vertrages zu bewegen der 100%ig den Vorstellungen der Gemeinde entspricht und es wird als fraglich eingeschätzt dieses mit rechtlichen Mitteln zu erzwingen.

Die Nichtanerkenntnis der bestätigten Verträge könnte sich negativ auf weitere Forderungen und Verfahren auswirken.

Die Anlagen der als Anlage beigefügten Verträge liegen im Bauamt vor

 

Beschlußvorschlag:

1. Der als Anlage beigefügte Nachtrag zum Erschließungsvertrag vom 20. Juni 2000 wird bestätigt, der Bürgermeister und der Stellvertreter werden zur Unterschrift ermächtigt.

2. Der Erschließungsvertrag (Anlage) vom 5.Juni 1996 wird bestätigt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   3

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0