Sitzung: 11.06.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr
Bosselmann stellt das Wappen vor und erklärt seine heraldische Bedeutung, und
stellt die Möglichkeit einer zusätzlichen Bürgerbeteiligung zur Diskussion.
Herr Dr.
Pracht befürwortet den Entwurf und sieht durch das Wappen den
Willen
der Gemeinde zur Selbstständigkeit bekräftigt .
Herr
Wellenbrock stellt den Antrag auf Vertagung, weil er sich eine
Bürgerbeteiligung wünscht.
Abstimmung
:
4
- Ja Stimmen
5 - Nein Stimmen
1 - Stimmenthaltung
Sach-
und Rechtslage:
Durch einen
Heraldiker wurde der Entwurf für ein Wappen für die Gemeinde Wittenförden
erstellt. Dieser Entwurf muß dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt
werden.
Der
Wappenentwurf ist mit einer Begründung, die den historischen Bezug enthält,
versehen.
Der Hauptausschuß
war an der Entwurfsgestaltung beteiligt und empfiehlt der Gemeindevertretung
den Beschluß zum Wappenentwurf.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt den Entwurf des Wappens zur
Einreichung zur Genehmigung durch den Innenminister.
Das Amt
wird beauftragt, den Antrag zur Genehmigung vorzunehmen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: 1