Sitzung: 17.12.2007 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2007/DÜM/220
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3 Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die
Gemeindevertretung die Jahresrechnung spätestens bis zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung
die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe
anzugeben. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß §
61 Abs. 4 KV M- V der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu
geben. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss
des Amtes am 13.06.2007
Der Bürgermeister unterliegt lt. unterer
Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24
KV M- V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf
seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der
Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll
zur Jahresrechnung ist in der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2006, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2006 und bestätigt die Entlastung der Bürgermeisterin.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0