Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde ist Eigentümerin der in der Hauptstraße 13 gelegenen Immobilie.

Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Gebäude, welches ehemals als Schule genutzt worden ist.

Später wurde es (bis 1997) als Gemeindebüro und für kommunale Mietwohnungen genutzt.

Dazugehörige Nebenanlagen sind bereits vor einigen Jahren vom Gemeindearbeiter abgerissen worden. Das Gebäude ist schon seit ca. 10 Jahren leer stehend und stark verfallen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abriss des Gebäudes und stellt die hierfür notwendigen Haushaltsmittel von geschätzten 20,0 TEUR für 2008 im Haushalt bereit.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind,  nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0