Sitzung: 28.11.2007 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/ROG/148
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde ist Eigentümerin der in der
Hauptstraße 13 gelegenen Immobilie.
Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Gebäude,
welches ehemals als Schule genutzt worden ist.
Später wurde es (bis 1997) als Gemeindebüro und
für kommunale Mietwohnungen genutzt.
Dazugehörige Nebenanlagen sind bereits vor
einigen Jahren vom Gemeindearbeiter abgerissen worden. Das Gebäude ist schon
seit ca. 10 Jahren leer stehend und stark verfallen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abriss des
Gebäudes und stellt die hierfür notwendigen Haushaltsmittel von geschätzten
20,0 TEUR für 2008 im Haushalt bereit.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0