Sitzung: 12.12.2007 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2007/SCH/083
Sach- und Rechtslage:
Nach § 61 Abs. 3
Kommunalverfassung M- V (KV M- V) hat die Gemeindevertretung die Jahresrechnung
spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu
beschließen und gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters zu
entscheiden. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht
diese mit Einschränkungen aus, sind die Gründe anzugeben. Der Beschluss über
die Jahresrechnung und die Entlastung ist gemäß § 61 Abs. 4 KV M- V der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu geben. Die Prüfung der
Jahresrechnung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes am 13.06.2007.
Der Bürgermeister unterliegt lt.
Kommunalverfassung bezüglich der Entlastung dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV
M- V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen
nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie
Beschlussfassung auszuschließen. Das Rechnungsprüfungsprotokoll zur
Jahresrechnung ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin beschließt auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
die Jahresrechnung 2006, die über – und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2006 und bestätigt die Entlastung des Bürgermeisters.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 6
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0