Sitzung: 28.11.2007 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/ROG/147
Sach- und Rechtslage:
Der jährliche Haushalt der Gemeinde Klein Rogahn
ist stetigen Änderungen unterworfen.
Aufgrund der sich abzeichnenden Ausgabenentwicklung ist es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M-V einen 1. Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag
des Hauptausschusses
die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 mit ihren
Anlagen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0