Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der jährliche Haushalt der Gemeinde Klein Rogahn ist stetigen Änderungen unterworfen.

Aufgrund der sich abzeichnenden Ausgabenentwicklung ist es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV M-V einen 1. Nachtragshaushalt zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des Hauptausschusses

die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0