Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

 

Die Gemeindevertretung hat am 25.04.2001 einen Beschluß  2001/PAM /131  zum Bau des Kita - Gebäude gefaßt .

In mehreren Ausschusssitzungen wurde darüber beraten .

Die Meinungen zum Bau des neuen Kita Gebäude sind sehr unterschiedlich .

Frau Ferner erläutert den gegenwärtigen Stand der Belegung.

Herr Schwiemann  vom freien Träger  Volkssolidarität  e.V.

erläutert den Gemeindevertretern die finanzielle Unterstützung durch den

freien Träger VS .

Frau Porzelle vom Planungsbüro erläutert die vorgelegten Varianten.

 

Herr Möller  ist der Meinung das alles bis jetzt vorliegende zu dem

Neubau des Kita - Gebäudes unzureichend ist , es sollte deshalb heute

auch noch kein Beschluß gefaßt werden .

 

Herr Möller stellt den Antrag auf Vertagung des Beschlusses .

 

Die Gemeindevertretung stimmt über diesen Antrag ab .

           

                        3 - Ja - Stimmen

                        9 - Nein - Stimmen

 

Der Beschluß 2001 / PAM / 131 wird präzisiert und zur Abstimmung vorgelegt. 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Pampow hat sich entschlossen,  für die Unterbringung ihrer Kindergarten - und Hortkinder einen Ergänzungsbau (Neubau) im Fährweg zu errichten .

 

Das Ingenieurbüro IBC - Schwerin wurde mit der Durchführung der Planung beauftragt.

Zum Einsatz soll ein Flachbau kommen mit einer Bruttogeschossfläche von  560 m².

In diesem Flachbau sollen 4 Gruppenräume, bestehend aus zwei Hort - und zwei Kitaräumen, mit den dazugehörigen Nebengelassen untergebracht werden .

Die Anzahl der Räume ergibt sich aus dem vom Träger und vom Sozialamt des Amtes Stralendorf ermittelten perspektivischem Bedarf.

 

Der freie Träger  Volkssolidarität e. V. erklärt sich bereit, teilweise die Ausstattung dieser neuen Räumlichkeiten zu finanzieren. Für die Finanzierung mit Gesamtkosten von Brutto 1,520 Mio., die sich in 1,3 Mio. Bauleistungen, 0,1 Mio. Aussenanlagen und 0,12 Mio. Planungskosten zusammensetzen, ist angedacht beim Innenministerium  bzw. Sozialministerium Fördermittel zur Mitfinanzierung zubeantragen .

 

Geprüft werden soll die Fördermöglichkeit  mit einem Zuschuß in Höhe von 30 % der Gesamtbausumme sowie die Möglichkeit der Aufnahme eines zinsgünstigen Dahrlehens nach § 16 FAG durch die Gemeinde .

Zur teilweisen Deckung der Darlehensaufwendungen ist vom freien Träger eine monatliche Mietzahlung von max. 3.000,00 DM in Aussicht gestellt worden .

 

Beschlußvorschlag:

            1. Die Gemeindevertretung beschließt die in der Sach - und

                Rechtslage dargestellte Variante.

            2. Der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro IBC - Schwerin ist

                entsprechend der dargelegten Variante gemeinsam mit dem

                Bauamt zu präzisieren.

            3. Das Planungsbüro erarbeitet bis zum 31.05.2001  die für die

                Fördermittelantragstellung erforderlichen Unterlagen .

            4. Das Bauamt legt dem Bürgermeister und dem Träger bis zum

               07.06.2001 die  gemeinsam mit dem Planungsbüro erarbeiteten

               Förderanträge vor, dabei sind die örderbedingungen zu beachten.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0