Die
Gemeindevertretung hat am 25.04.2001 einen Beschluß 2001/PAM /131
zum Bau des Kita - Gebäude gefaßt .
In
mehreren Ausschusssitzungen wurde darüber beraten .
Die
Meinungen zum Bau des neuen Kita Gebäude sind sehr unterschiedlich .
Frau
Ferner erläutert den gegenwärtigen Stand der Belegung.
Herr
Schwiemann vom freien Träger Volkssolidarität e.V.
erläutert
den Gemeindevertretern die finanzielle Unterstützung durch den
freien
Träger VS .
Frau
Porzelle vom Planungsbüro erläutert die vorgelegten Varianten.
Herr
Möller ist der Meinung das alles bis
jetzt vorliegende zu dem
Neubau
des Kita - Gebäudes unzureichend ist , es sollte deshalb heute
auch noch
kein Beschluß gefaßt werden .
Herr
Möller stellt den Antrag auf Vertagung des Beschlusses .
Die
Gemeindevertretung stimmt über diesen Antrag ab .
3 - Ja - Stimmen
9 - Nein - Stimmen
Der
Beschluß 2001 / PAM / 131 wird präzisiert und zur Abstimmung vorgelegt.
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung Pampow hat sich entschlossen, für die Unterbringung ihrer Kindergarten -
und Hortkinder einen Ergänzungsbau (Neubau) im Fährweg zu errichten .
Das
Ingenieurbüro IBC - Schwerin wurde mit der Durchführung der Planung beauftragt.
Zum
Einsatz soll ein Flachbau kommen mit einer Bruttogeschossfläche von 560 m².
In diesem
Flachbau sollen 4 Gruppenräume, bestehend aus zwei Hort - und zwei Kitaräumen,
mit den dazugehörigen Nebengelassen untergebracht werden .
Die
Anzahl der Räume ergibt sich aus dem vom Träger und vom Sozialamt des Amtes
Stralendorf ermittelten perspektivischem Bedarf.
Der freie
Träger Volkssolidarität e. V. erklärt
sich bereit, teilweise die Ausstattung dieser neuen Räumlichkeiten zu
finanzieren. Für die Finanzierung mit Gesamtkosten von Brutto 1,520 Mio., die
sich in 1,3 Mio. Bauleistungen, 0,1 Mio. Aussenanlagen und 0,12 Mio.
Planungskosten zusammensetzen, ist angedacht beim Innenministerium bzw. Sozialministerium Fördermittel zur
Mitfinanzierung zubeantragen .
Geprüft
werden soll die Fördermöglichkeit mit
einem Zuschuß in Höhe von 30 % der Gesamtbausumme sowie die Möglichkeit der
Aufnahme eines zinsgünstigen Dahrlehens nach § 16 FAG durch die Gemeinde .
Zur
teilweisen Deckung der Darlehensaufwendungen ist vom freien Träger eine monatliche
Mietzahlung von max. 3.000,00 DM in Aussicht gestellt worden .
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt
die in der Sach - und
Rechtslage dargestellte Variante.
2. Der Planungsauftrag an das
Ingenieurbüro IBC - Schwerin ist
entsprechend der dargelegten Variante gemeinsam mit dem
Bauamt zu präzisieren.
3. Das Planungsbüro erarbeitet bis
zum 31.05.2001 die für die
Fördermittelantragstellung erforderlichen Unterlagen .
4. Das Bauamt legt dem Bürgermeister
und dem Träger bis zum
07.06.2001 die gemeinsam mit dem
Planungsbüro erarbeiteten
Förderanträge vor, dabei sind
die örderbedingungen zu beachten.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0