Sitzung: 22.10.2007 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/WIT/241
Sach- und Rechtslage:
Durch die Änderung der
Schuleinzugsbereiche werden die Kinder aus dem OT Klein Rogahn seit dem
Schuljahr 2006/2007 an der Grundschule Wittenförden beschult. Laut Gesetz ist
die Hortbetreuung jedoch nicht an die Schule, sondern an die Kita angegliedert,
so dass die Eltern aus dem OT Klein Rogahn keinen gesetzlichen Anspruch auf die
Beförderung ihrer Kinder vom Hort nach Hause haben.
Für diese Beförderung soll mit der
SGS Bus & Reisen GmbH Schwerin die anliegende Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Diese Vereinbarung ist auf den Zeitraum vom 27. August 2007 bis zum 17. Juli
2008 befristet. Die Beförderung erfolgt jeweils von Montag bis Donnerstag an
den Schultagen. Es ist ein Festpreis in Höhe von 30,00 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer
je Einsatztag vereinbart.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Beförderung
betragen ca. 5.100,- €.
Für den Zeitraum 27. August 2007 – 31.Dezember 2007 belaufen sich die Kosten auf ca. 2.000,- € und für den Zeitraum 01. Januar 2008 – 17. Juli 2008 auf ca. 3.100,00 €.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
laut Sach- und Rechtslage die anliegende Leistungsvereinbarung mit SGS Bus
& Reisen GmbH Schwerin für die Beförderung der Hortkinder zwischen
Wittenförden und OT Klein Rogahn für den Zeitraum vom 27. August 2007 bis zum
17. Juli 2008.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die
Vereinbarung zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0