Sitzung: 22.10.2007 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2007/WIT/240
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden
verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt
ständigen Änderungen unterworfen.
Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt
, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V M-V
notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren
Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen. Die Änderungen der
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1. Nachtragshaushalt ist genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
auf Empfehlung des Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2007 mit seinen
Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0