Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes "westlich des Fährweges". Die Ziele des Bebauungsplanes wurden mit den für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen abgestimmt. Die landesplanerische Stellungnahme vom 20.02.2001 sagt aus, dass der Planung keine Ziele der Raumordnung und Landesplanung entgegenstehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 entwickelt sich aus der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow. Die Hinweise des Flächennutzungsplanes der 2. Änderung bezüglich der Immissionen im Änderungsgebiet sind zu berücksichtigen. Die Ziele bestehen darin, das Gewerbegebiet umzuwandeln in ein Mischgebiet. Für das Mischgebiet werden zwei Bereiche abgegrenzt:

 

- Ein Bereich, der bereits bebaut ist; hier befinden sich die Schule und die Firma Buderus.

  Für dieses Gebiet wird die Dreigeschossigkeit beibehalten. Entgegen der bisherigen    

  Festsetzungen werden die Ausnutzungskennziffern für die Grundflächenzahl von 0,8 auf

  0,6 bzw. Geschossflächenzahl von 2,0 auf 1,2 reduziert. Damit ändern sich die möglichen

  Ausnutzungen. Die Höchstmaße für Mischgebiete werden festgesetzt. Da von den

  Änderungen ein privater Ansiedler betroffen ist, sind mit diesem entsprechende

  Abstimmungen zu führen, um Entschädigungsansprüche auszuschließen. Sollte die

  Reduzierung der Grund- und Geschossflächenzahl durch den Ansiedler nicht mitgetragen

  werden, so wäre eine entsprechende Präzisierung im Zuge der Abwägung vorzunehmen.

 

- Für den an der Ahornstraße gelegenen Bereich des Änderungsgebietes werden andere

  Festsetzungen getroffen. Hier wird als Grundlage die straßenbegleitend allgemein

  vorhandene Bebauung herangezogen. Die Musterhäuser und die westlich außerhalb des

  Gebietes gelegene Bebauung sind eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss; 

  möglicherweise auch zweigeschossig, aber mit eingeschossigem Erscheinungsbild. 

  Deshalb wird für diesen Bereich die Geschosszahl mit 2 festgesetzt, entgegen der    

  urspünglichen Festsetzung von 3 Vollgeschossen. Die Grundflächenzahl wird mit 0,6 als 

  ausreichend betrachtet. Die Geschossflächenzahl wird nicht festgesetzt. Übrige Vorgaben

  sollen nicht berührt werden. Die Baugrenzen bleiben in gleicher Art und Weise

  ausgewiesen wie im bisher vorliegenden Bebauungsplan. Auch die Festsetzungen zu

  Anpflanzflächen bleiben erhalten.

 

Zur Fortführung des Verfahrens ist der Beschluss der Gemeindevertretung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung zu fassen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Der Plan ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Pampow billigen die Entwürfe der Planzeichnung und

   der Begründung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.

 

2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des Bebauungplanes

   Nr. 4 sind für die Dauer eines Monats öffentlich auzulegen. Die öffentliche Auslegung ist mit

   dem Hinweis bekannt zu machen, dass Anregungen oder Bedenken schriftlich oder mündlich

   zur Niederschrift vorgebracht werden können.

 

3. Die Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind über die

   öffentliche Auslegung zu unterrichten. Den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur

   Stellungnahme in angemessener Frist, bemessen auf einen Monat, zu geben.

 

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0