Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow beabsichtigt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes "westlich des
Fährweges". Die Ziele des Bebauungsplanes wurden mit den für Raumordnung
und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen abgestimmt. Die
landesplanerische Stellungnahme vom 20.02.2001 sagt aus, dass der Planung keine
Ziele der Raumordnung und Landesplanung entgegenstehen. Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 entwickelt sich aus der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow. Die Hinweise des
Flächennutzungsplanes der 2. Änderung bezüglich der Immissionen im
Änderungsgebiet sind zu berücksichtigen. Die Ziele bestehen darin, das
Gewerbegebiet umzuwandeln in ein Mischgebiet. Für das Mischgebiet werden zwei
Bereiche abgegrenzt:
- Ein
Bereich, der bereits bebaut ist; hier befinden sich die Schule und die Firma
Buderus.
Für dieses Gebiet wird die Dreigeschossigkeit
beibehalten. Entgegen der bisherigen
Festsetzungen werden die
Ausnutzungskennziffern für die Grundflächenzahl von 0,8 auf
0,6 bzw. Geschossflächenzahl von 2,0 auf 1,2
reduziert. Damit ändern sich die möglichen
Ausnutzungen. Die Höchstmaße für Mischgebiete
werden festgesetzt. Da von den
Änderungen ein privater Ansiedler betroffen
ist, sind mit diesem entsprechende
Abstimmungen zu führen, um
Entschädigungsansprüche auszuschließen. Sollte die
Reduzierung der Grund- und
Geschossflächenzahl durch den Ansiedler nicht mitgetragen
werden, so wäre eine entsprechende
Präzisierung im Zuge der Abwägung vorzunehmen.
- Für den
an der Ahornstraße gelegenen Bereich des Änderungsgebietes werden andere
Festsetzungen getroffen. Hier wird als
Grundlage die straßenbegleitend allgemein
vorhandene Bebauung herangezogen. Die
Musterhäuser und die westlich außerhalb des
Gebietes gelegene Bebauung sind eingeschossig
mit ausgebautem Dachgeschoss;
möglicherweise auch zweigeschossig, aber mit
eingeschossigem Erscheinungsbild.
Deshalb
wird für diesen Bereich die Geschosszahl mit 2 festgesetzt, entgegen der
urspünglichen Festsetzung von 3
Vollgeschossen. Die Grundflächenzahl wird mit 0,6 als
ausreichend betrachtet. Die
Geschossflächenzahl wird nicht festgesetzt. Übrige Vorgaben
sollen nicht berührt werden. Die Baugrenzen
bleiben in gleicher Art und Weise
ausgewiesen wie im bisher vorliegenden
Bebauungsplan. Auch die Festsetzungen zu
Anpflanzflächen bleiben erhalten.
Zur
Fortführung des Verfahrens ist der Beschluss der Gemeindevertretung über den
Entwurf und die öffentliche Auslegung zu fassen. Die Träger öffentlicher
Belange sind zu beteiligen. Der Plan ist für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertreter der Gemeinde Pampow billigen die Entwürfe der Planzeichnung
und
der Begründung für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4.
2. Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1. Änderung des
Bebauungplanes
Nr. 4 sind für die Dauer eines Monats
öffentlich auzulegen. Die öffentliche Auslegung ist mit
dem Hinweis bekannt zu machen, dass
Anregungen oder Bedenken schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift vorgebracht werden können.
3. Die
Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie
sind über die
öffentliche Auslegung zu unterrichten. Den
Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur
Stellungnahme in angemessener Frist,
bemessen auf einen Monat, zu geben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0