Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Änderung beinhaltet eine Erweiterung der Grenzen des B-Plan-Gebietes, deshalb
ist ein Verfahren nach § 13 BauGB (einfaches Verfahren) nicht möglich.
Mit der
als Anlage beigefügten Begründung werden gleichzeitig Bedenken von Anwohnern
zerstreut, die vor einer übermäßigen Belastung der Hofstraße warnen bei
Schließung der jetzigen vorübergehenden Anbindung an die Kreisstraße und bei
Realisierung des vorgesehenen B-Planes Nr.11.
Die
vorgesehenen Änderungsabsichten sind der Anlage zu entnehmen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Aufstellung der 1.Änderung des B-Planes Nr.10 "Am Immenhorst" wird
beschlossen.
2. Mit
der Bearbeitung wird das Planungsbüro Masuch & Olbrisch beauftragt.
3. Das
Amt veröffentlicht den Beschluß im Amtsblatt.
4.
Seitens des Planungsbüros sind die nächsten Verfahrensschritte wie frühzeitige
Bürgerbeteiligung, Planungsanzeige, Entwurfsbeschluß vorzubereiten.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0