Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Änderung beinhaltet eine Erweiterung der Grenzen des B-Plan-Gebietes, deshalb ist ein Verfahren nach § 13 BauGB (einfaches Verfahren) nicht möglich.

Mit der als Anlage beigefügten Begründung werden gleichzeitig Bedenken von Anwohnern zerstreut, die vor einer übermäßigen Belastung der Hofstraße warnen bei Schließung der jetzigen vorübergehenden Anbindung an die Kreisstraße und bei Realisierung des vorgesehenen B-Planes Nr.11.

Die vorgesehenen Änderungsabsichten sind der Anlage zu entnehmen. 

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Aufstellung der 1.Änderung des B-Planes Nr.10 "Am Immenhorst" wird beschlossen.

2. Mit der Bearbeitung wird das Planungsbüro Masuch & Olbrisch beauftragt.

3. Das Amt veröffentlicht den Beschluß im Amtsblatt.

4. Seitens des Planungsbüros sind die nächsten Verfahrensschritte wie frühzeitige Bürgerbeteiligung, Planungsanzeige, Entwurfsbeschluß vorzubereiten.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0