Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Das HTG
Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Schwerin plant im Auftrag der Stadt Schwerin
o.g. Maßnahme. Im Rahmen der Planungsanzeige werden richtigerweise die
betroffenen Gemeinden frühzeitig zur Stellungnahme aufgefordert.
Das als
Anlage beigefügte Schreiben von HTG bezieht sich auch auf Hinweise hinsichtlich
der Kabel und Leitungen, diese können nur von den Versorgungsträger gegeben
werden, darauf wurde HTG vom Amt Stralendorf bereits hingewiesen.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung
akzeptiert den Vorschlag des im Betreff genannten Anschlusses entsprechend
Übersichtsplan vom 03/2001 mit folgendem Hinweis.
Aufrechterhaltung
der Straße von Holthusen nach Neu Pampow.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0