Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

In der Amtsausschußsitzung vom 19. Februar 2001 (Beschluß-Nr.: 2001/AMT/023) beschloß der Amtsausschuß die ihm übertragene Vermögensverwaltung der kommunalen WEMAG-Anteile anzunehmen und dem Kommunalen Anteilseignerverband im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis beizutreten.

Mit Schreiben vom 20. Februar 2001 ist der Antrag auf Beitritt gestellt worden (siehe Anlage). Mit Antwort vom 23. Februar 2001 sind durch den zuständigen Bearbeiter des Kommunalen Anteilseignerverbandes, Herrn Glaser, rechtliche Bedenken zum Beschlußtext geltend gemacht worden (siehe Anlage). Daher ist ein neuer Beitrittsbeschluß unumgänglich.

 

Aufgrund der Empfehlung der Kämmerei des Amtes Stralendorf übertragen

 

            1. die Gemeinde Dümmer           mit Datum vom 14.12.2000,

            2. die Gemeinde Holthusen         mit Datum vom  19.09.2000,

            3. die Gemeinde Klein Rogahn    mit Datum vom  19.09.2000,

            4. die Gemeinde Pampow           mit Datum vom  21.09.2000,

            5. die Gemeinde Schossin          mit Datum vom  14.11.2000,

            6. die Gemeinde Stralendorf        mit Datum vom  07.09.2000,

            7. die Gemeinde Warsow            mit Datum vom  18.10.2000,

            8. die Gemeinde Wittenförden     mit Datum vom  16.10.2000 und

            9. die Gemeinde Zülow               mit Datum vom  09.01.2001

 

ihre Anteile an der WEMAG zur Vermögensverwaltung auf das Amt Stralendorf.

Die Kämmerei des Amtes Stralendorf empfiehlt dem Amtsausschuß, den Beitritt in den kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG. Dadurch ist nach Ansicht der Kämmerei die effektivste und für die Gemeinden lukrativste Vermögensverwaltung gewährleistet. Dem Amt entstehen hierdurch keine zusätzlichen finanziellen Kosten.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Der Amtsausschuß hebt den Beschluß 2001/AMT/023 vom 19. Februar 2001 auf

2. Der Amtsausschuß beschließt, daß das Amt Stralendorf Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG-AG wird.

3. Das Amt Stralendorf überträgt mit der Mitgliedschaft  dem Anteilseignerverband unentgeltlich seine Anteile an der WEMAG-AG und beauftragt den Kämmerer des Amtes Stralendorf, Herrn Borgwardt, mit der Vertretung des Amtes in der Verbandsversammlung.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           23        

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           19

Davon stimmberechtigt:                                      19

Ja-Stimmen:                                                      19

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0