Sitzung: 23.04.2001 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/AMT/030
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
In der
Amtsausschußsitzung vom 19. Februar 2001 (Beschluß-Nr.: 2001/AMT/023) beschloß
der Amtsausschuß die ihm übertragene Vermögensverwaltung der kommunalen
WEMAG-Anteile anzunehmen und dem Kommunalen Anteilseignerverband im Rahmen
seiner Vertretungsbefugnis beizutreten.
Mit
Schreiben vom 20. Februar 2001 ist der Antrag auf Beitritt gestellt worden
(siehe Anlage). Mit Antwort vom 23. Februar 2001 sind durch den zuständigen Bearbeiter
des Kommunalen Anteilseignerverbandes, Herrn Glaser, rechtliche Bedenken zum
Beschlußtext geltend gemacht worden (siehe Anlage). Daher ist ein neuer
Beitrittsbeschluß unumgänglich.
Aufgrund
der Empfehlung der Kämmerei des Amtes Stralendorf übertragen
1. die Gemeinde Dümmer mit Datum vom 14.12.2000,
2. die Gemeinde Holthusen mit Datum vom 19.09.2000,
3. die Gemeinde Klein Rogahn mit Datum vom 19.09.2000,
4. die Gemeinde Pampow mit Datum vom 21.09.2000,
5. die Gemeinde Schossin mit Datum vom 14.11.2000,
6. die Gemeinde Stralendorf mit Datum vom 07.09.2000,
7. die Gemeinde Warsow mit Datum vom 18.10.2000,
8. die Gemeinde Wittenförden mit Datum vom 16.10.2000 und
9. die Gemeinde Zülow mit Datum vom 09.01.2001
ihre
Anteile an der WEMAG zur Vermögensverwaltung auf das Amt Stralendorf.
Die
Kämmerei des Amtes Stralendorf empfiehlt dem Amtsausschuß, den Beitritt in den
kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG. Dadurch ist nach Ansicht der
Kämmerei die effektivste und für die Gemeinden lukrativste Vermögensverwaltung
gewährleistet. Dem Amt entstehen hierdurch keine zusätzlichen finanziellen
Kosten.
Beschlußvorschlag:
1. Der
Amtsausschuß hebt den Beschluß 2001/AMT/023 vom 19. Februar 2001 auf
2. Der
Amtsausschuß beschließt, daß das Amt Stralendorf Mitglied im Kommunalen
Anteilseignerverband der WEMAG-AG wird.
3. Das
Amt Stralendorf überträgt mit der Mitgliedschaft dem Anteilseignerverband unentgeltlich seine
Anteile an der WEMAG-AG und beauftragt den Kämmerer des Amtes Stralendorf,
Herrn Borgwardt, mit der Vertretung des Amtes in der Verbandsversammlung.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 23
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 19
Davon
stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0