Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluß des Amtsausschusses vom 19. Februar 2001 (Beschluß-Nr.: 2001/AMT/024) ist die Entscheidung zum Baubeginn einer 2-Feld-Sporthalle in Amtsträgerschaft für Mitte 2001 gefaßt worden.

Da für ein solches Großvorhaben die Termine von der Vorbereitung der Ausschreibung bis zur endgültigen Vergabe aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen (VOB, VOL) sehr langwierig sind und nicht vorhersehbaren Änderungen unterworfen sein können, so wäre die Übertragung der Vergabeentscheidung und der Auftragsbefugnis, außerhalb der Wertgrenzentscheidung der Hauptsatzung, für das Projekt "Sporthalle" auf den Amtsvorsteher zu empfehlen.

 

Beschlußvorschlag:

 

Der Amtsausschuß beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage den Amtsvorsteher damit zu beauftragen, über die Vergabe und die Auftragserteilung zu entscheiden.

Der Amtsvorsteher unterrichtet regelmäßig, in den Amtsausschußsitzungen, über den Abarbeitungsstand.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       23

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       19

Davon stimmberechtigt:                                                  19

Ja-Stimmen:                                                                  17

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    1

Ungültige Stimmen:                                                        0